RATGEBER

Nachlassinsolvenz: Wenn die Erbschaft die Existenz bedroht

Das Erbrecht bietet die Nachlassinsolvenz, um Erbschaft und Privatvermögen voneinander trennen zu können.
Das Erbrecht bietet die Nachlassinsolvenz, um Erbschaft und Privatvermögen voneinander trennen zu können.

FAQ: Nachlassinsolvenz

Was ist eine Nachlassinsolvenz?

Durch eine Nachlassinsolvenz soll gemäß §§ 317-319 Insolvenzordnung (InSO) verhindert werden, dass Schulden aus einer Erbschaft durch das Privatvermögen getilgt werden müssen.

Wie lange dauert eine Nachlassinsolvenz?

Pauschal kann keine Dauer für ein Nachlassinsolvenzverfahren festgelegt werden. Das Verfahren hängt vom jeweiligen Ablauf ab. Dazu erhalten Sie in diesem Abschnitt die wichtigsten Informationen.

Wann wird eine Nachlassinsolvenz abgelehnt?

Zur Ablehnung einer Nachlassinsolvenz kommt es meistens dann, wenn keine Insolvenzgründe vorliegen, also z. B. die Zahlungsunfähigkeit bedroht ist, wenn die Insolvenzmasse zu gering ist oder wenn die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können.

Die Nachlassinsolvenz: Eine Definition

Wer kann eine Nachlassinsolvenz beantragen?
Wer kann eine Nachlassinsolvenz beantragen?

Eine Erbschaft bedeutet für Erben nicht immer die Übernahme von Wertgegenständen oder Geldsummen. Häufiger kann es auch dazu kommen, dass einem Erben Schulden hinterlassen werden.

Dass eine solche Erbschaft nur ungern übernommen wird oder ggf. sogar nicht übernommen werden kann, liegt auf der Hand. Schließlich würde das grundsätzlich erst einmal Einbußen beim eigenen Privatvermögen bedeuten – und zwar unverschuldet. Doch zunächst verpflichtet der Gesetzgeber in Form von § 1967 BGB den Erben dazu, die Verbindlichkeiten aus dem Nachlass des Verstorbenen zu übernehmen.

In einem solchen Fall hilft unter anderem der Antrag auf eine Nachlassinsolvenz gemäß Insolvenzordnung (InSO). Doch wie funktioniert eine solche Nachlassinsolvenz? Welche Folgen kann sie haben? Und welche Kosten müssen Sie erwarten?

Eine Nachlassinsolvenz hilft Ihnen dabei, dass Schulden aus einer Erbschaft nicht Ihr Privatvermögen angreifen. Gleichzeitig sind Sie aber auch verpflichtet, ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen, wenn Sie die Schulden aus der Erbschaft nicht oder aller Voraussicht nach nicht bezahlen können oder wollen.

Bei einer Nachlassinsolvenz handelt es sich also theoretisch um ein Insolvenzverfahren, wenn auch in einer besonderen Form. Es gilt auch hier, die Forderungen der Gläubiger aus dem Nachlass zu befriedigen, jedoch ohne dass dafür Ihr Privatvermögen herhalten muss oder Sie in einer sonstigen Form persönlich betroffen sind.

Das Wichtigste zur Nachlassinsolvenz: Voraussetzungen & Ablauf

Nachlassinsolvenz: Wie lange ist es möglich, sie zu beantragen?
Nachlassinsolvenz: Wie lange ist es möglich, sie zu beantragen?

Die Voraussetzungen, damit Ihr Antrag auf Nachlassinsolvenz bewilligt werden kann, sind eine nachgewiesene Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit von Ihnen als Erbe. Wird die Nachlassinsolvenz von einer Erbengemeinschaft beantragt, reicht es aus, wenn ein Erbe den Antrag stellt.

Grundsätzlich gilt für den Antrag auf Nachlassinsolvenz keine Frist. Sie müssen den Nachlass allerdings innerhalb von 6 Wochen auf eine mögliche Überschuldung überprüfen oder prüfen lassen und ihn dann ggf. auszuschlagen.

Besteht nach Ablauf der Frist noch Unsicherheit über einen positiven Ausgang der Prüfung, greift die Nachlassinsolvenz. Das BGB hält hierzu in § 1980 Abs. 1 fest:

Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Sofern Sie einen Antrag auf Nachlassinsolvenz gestellt haben, folgt das Verfahren dem folgenden Ablauf:

  • 1. Schritt: Sie reichen den Antrag auf Nachlassinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat, ein.
  • 2. Schritt: Das Gericht prüft Ihren Antrag auf Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.
  • 3. Schritt: Das Gericht prüft daraufhin zusätzlich, ob nach Begleichung der Verbindlichkeiten noch genügend Mittel für die Verfahrenskosten bereitstehen.
  • 4. Schritt: Sofern Ihr Antrag bewilligt wurde, eröffnet das Gericht ein Verfahren.
  • 5. Schritt: Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter und beauftragt ihn mit der Verwaltung des Nachlassvermögens sowie einer möglichen Verwertung.
  • 6. Schritt: Gläubiger müssen Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen. Dieser muss die Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen, sofern sie berechtigt sind.
  • 7. Schritt: Ein mögliches Plus nach der Nachlassverwertung wird unter den Gläubigern aufgeteilt.
  • 8. Schritt: Das Verfahren wird nach der Schlussverteilung und ggf. weiteren erzielten Einigungen mit den Gläubigern beendet.

Stellt das Amtsgericht fest, dass die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können, kann Ihr Antrag auf Nachlassinsolvenz laut § 1982 BGB abgelehnt werden. Gleiches gilt, wenn die Nachlassinsolvenz mangels Masse abgewiesen wird. Die Kosten des Verfahrens tragen in diesem Falle Sie als Antragssteller.

Informieren Sie sich über die Kosten

Wie lassen sich für eine Nachlassinsolvenz die Kosten berechnen?
Wie lassen sich für eine Nachlassinsolvenz die Kosten berechnen?

Sie sollten unbedingt beachten, dass das Eröffnen eines Nachlassinsolvenzverfahrens nicht die günstigste aller Optionen ist. Im Gegenteil: Ihnen stehen ggf. hohe Kosten ins Haus. Auch aus diesem Grund wird vom Amtsgericht geprüft, ob Sie in der Lage wären, die Verfahrenskosten zu tragen.

Was kostet also eine Nachlassinsolvenz und wer trägt die Kosten? Die erste Frage ist pauschal nicht zu beantworten, denn dies ist vom individuellen Fall abhängig. Getragen werden müssen die Kosten allerdings vom Antragssteller, d. h. Sie als Erbe werden zur Kasse gebeten.

Neben den Gerichts- bzw. Verfahrenskosten kommen weitere Kosten auf Sie zu. Das Gericht wird beispielsweise einen Gutachter für die Prüfung der Erbschaft bzw. dessen Verbindlichkeiten beauftragen. Auch dessen Kosten müssen Sie übernehmen.

Zu guter Letzt sind Sie auch für die Kosten des Insolvenzverwalters verantwortlich. Diese variieren und sind vom gesamten Wert der Insolvenzmasse abhängig.

Nachlassinsolvenz oder Erbe ausschlagen: Was ist die bessere Variante?

Eine Nachlassinsolvenz kann Nachteile durch  z. B. hohe Kosten haben. Dann kann eine Erbausschlagung sinnvoller sein.
Eine Nachlassinsolvenz kann Nachteile durch z. B. hohe Kosten haben. Dann kann eine Erbausschlagung sinnvoller sein.

Eine Alternative zur Nachlassinsolvenz kann die Erbausschlagung sein. Und für diese gibt es durchaus gute Gründe, wenn Ihre Erbschaft aus hohen Schulden besteht.

Wichtig ist allerdings, dass Sie für eine Erbausschlagung die Frist von 6 Wochen nach Kenntniserhalt einhalten. Andernfalls verfällt gemäß § 1943 BGB Ihr Anrecht darauf, das Erbe abzulehnen. Gleiches gilt, wenn Sie das Erbe bereits angenommen haben und es im Nachhinein ausschlagen wollen.

Doch was spricht für eine Erbausschlagung? Und wann lohnt sich ggf. eine Nachlassinsolvenz? Die folgende Tabelle soll Ihnen für Ihren individuellen Fall in einer Gegenüberstellung Aufschluss geben. Wiegen Sie für sich die Vor- und Nachteile der beiden Optionen ab und entscheiden Sie selbst, was die bessere Variante für Sie ist.

NachlassinsolvenzErbe ausschlagen
Vorteile• Auch nach Ablauf der Frist möglich

• Anspruch auf Erbe bleibt bestehen

• Wichtig, falls es wertvolle Gegenstände oder doch keine Verbindlichkeiten beinhaltet

• Die Haftung des Erben wird auf den Nachlass reduziert
• Befreiung von allen möglichen Verbindlichkeiten

• Wesentlich geringere Kosten (30 Euro für Ausschlagungserklärung)

• Vollständige Haftungsvermeidung

• Kürzerer bzw. zeitsparenderer Ablauf
Nachteile• Hohe Kosten zulasten des Erben

• Kein vollständiger Haftungsausschluss

• Zeitintensiverer Ablauf
• Strenge zeitliche und formelle Vorgaben

• Folge: Weniger Zeit für Entscheidungsfindung

• Kein Anspruch auf möglicherweise wertvolle Gegenstände aus der Erbschaft

Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz? Alternativ zu den beiden gegenübergestellten Optionen können Sie auch auf die Variante der Nachlassverwaltung zurückgreifen. Der Vorteil hierbei: Sie müssen in diesem Fall keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit nachweisen, sondern können sich ausschließlich auf eine Unübersichtlichkeit des Erbes berufen.

Ansonsten läuft die Nachlassverwaltung vergleichbar mit der Nachlassinsolvenz ab. Das bedeutet für sie, es besteht eine Beschränkung in Ihrer Haftung. Gleichzeitig soll Gläubigern eine Möglichkeit gegeben werden, dass Ihre Forderungen aus den Nachlassverbindlichkeiten befriedigt werden und dass z. B. eine Verschwendung durch den Erben verhindert wird.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

Bildnachweise