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Konkurs in Deutschland: Der Weg aus der Krise erklärt!

Konkurs: Was ist das eigentlich? Es handelt sich um die alte Bezeichnung für die Insolvenz.
Konkurs: Was ist das eigentlich? Es handelt sich um die alte Bezeichnung für die Insolvenz.

FAQ: Konkurs

Was ist ein Konkurs?

Was heute als Insolvenzverfahren bezeichnet wird, wurde bis 1999 Konkurs genannt. Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, bei dem das übrige Vermögen des Schuldners an die Gläubiger verteilt wird.

Wann ist man im Konkurs?

Ein Unternehmen muss den Konkurs bzw. die Insolvenz anmelden, wenn es zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann die Insolvenzanmeldung erfolgen.

Wie läuft ein Konkursverfahren ab?

Privatleute müssen zunächst einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen. Ist dieser erfolglos, kann der Konkurs angemeldet werden. Es schließen sich das Insolvenzverfahren und die Wohlverhaltensphase an. Die Restschuldbefreiung stellt den Abschluss des Verfahrens dar.

Was ist ein Konkurs? Die historische Bedeutung

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Konkurs? Beide meinen das gleiche.
Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Konkurs? Beide meinen das gleiche.

Der Begriff „Konkurs“ stammt aus dem lateinischen „concursus creditorum“, was so viel wie „Zusammenlauf der Gläubiger“ bedeutet. Er beschrieb das Verfahren, bei dem das Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners verwertet und der Erlös unter allen Gläubigern aufgeteilt wurde. Die Gesetzesgrundlage war bis 1999 die alte Konkursordnung.

Heute existiert der Begriff „Konkurs“ in der deutschen Rechtsordnung nicht mehr. Im Jahr 1999 trat die Insolvenzordnung(InsO) in Kraft, laut welcher das Verfahren nunmehr als Insolvenz bezeichnet wird. Im heutigen Sprachgebrauch wird das Wort „Konkurs“ jedoch oft noch synonym für die Insolvenz verwendet. Wenn also im Folgenden vom „Konkurs“ die Rede ist, ist damit die Insolvenz gemeint.

Pleite und Konkurs haben in der Alltagssprache die gleiche Bedeutung: Davon wird gesprochen, wenn eine Person oder ein Unternehmen offene Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Gleiches gilt für Konkurs und Bankrott. Auch hierbei handelt es sich um Synonyme.

Was bedeutet ein Konkurs? Die moderne Definition

Konkurs anmelden: Welche Bedeutung hat das? Es heißt, das ein Insolvenzverfahren in Gang gebracht wird.
Konkurs anmelden: Welche Bedeutung hat das? Es heißt, das ein Insolvenzverfahren in Gang gebracht wird.

Was heißt „Konkurs“ eigentlich? Die Insolvenz ist ein rechtliches Verfahren, das dazu dient, die Gläubiger eines Schuldners gemeinsam zu befriedigen. Es wird eingeleitet, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungen zu begleichen.

Das Insolvenzverfahren bietet dem Schuldner die Chance, seine Schulden durch eine strukturierte Abwicklung zu bewältigen. Am Ende des Verfahrens sorgt die Restschuldbefreiung dafür, dass der Schuldner in der Regel wieder komplett schuldenfrei ist. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Schulden, wie etwa Geldstrafen, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

Was ist der Unterschied zwischen „Konkurs“ und „insolvent“? Beide Begriffe meinen dasselbe. Ersterer ist der veraltete Begriff, während Letzterer der aktuell verwendete Terminus darstellt.

Konkurs: Wann die Anmeldung erfolgen kann

Wann ein Schuldner Konkurs anmelden kann bzw. muss, unterscheidet sich je nachdem, um welche Art von Schuldner es sich handelt. Es gibt drei Gründe für einen Konkurs in Deutschland:

  • Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Der Schuldner ist nicht in der Lage, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dies ist der häufigste Grund. In der Regel liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Ein Schuldner kann auch selbst einen Konkurs anmelden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Dies ist eine Möglichkeit für eine frühzeitige Sanierung.
  • Überschuldung (§ 19 InsO): Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

Unternehmen sind dazu verpflichtet, den Konkurs einleiten zu lassen, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Tun sie dies nicht, machen sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann das Verfahren angestoßen werden, muss aber nicht zwingend. Der Konkurs für Unternehmen und andere juristische Personen wird offiziell Regelinsolvenz genannt. Auch Selbstständige müssen diese Art des Konkurses durchlaufen.

Der Konkurs für Privatpersonen wird auch Privatinsolvenz genannt. Im Gegensatz zu Unternehmen sind natürliche Personen nicht dazu verpflichtet, den Konkurs anzumelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Jeder Betroffene kann selbst entscheiden, ob und wann er das Verfahren durchlaufen möchte.

Den Konkurs anmelden: Eine Bedeutung hat dieser Schritt nicht nur für den betreffenden Schuldner. Der Konkurs betrifft auch Gläubiger. Sie dürfen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen, wenn die Insolvenz angemeldet wurde. Des Weiteren erhalten sie nicht die volle Schuldensumme zurück, sondern vielmehr nur einen Teil davon – das ist die sogenannte Insolvenzquote.

Wie melde ich Konkurs an?

Drohender Konkurs: Was tun? Die Schuldnerberatung hilft Ihnen weiter.
Drohender Konkurs: Was tun? Die Schuldnerberatung hilft Ihnen weiter.

Bevor eine Person in Konkurs gehen und das Verfahren anmelden kann, muss sie – zumindest im Falle der Privatinsolvenz – zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern zu einigen und eine Schuldenbereinigung durchzuführen.

In der Regel wird dabei ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt, in welchem der Schuldner seinen Gläubigern die Zahlung einer bestimmten Summe anbietet. Erst wenn dieser Versuch scheitert und der Schuldner einen Nachweis einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle darüber vorlegen kann, ist die Anmeldung des Konkurses möglich.

Ein Insolvenzantrag muss schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Dabei muss der Schuldner unter anderem den Eröffnungsantrag sowie andere Dokumente einreichen. Dazu gehören unter anderem ein Vermögensverzeichnis sowie eine Auflistung aller Gläubiger.

Gläubiger müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, wenn sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens befriedigt werden wollen. Laut § 259 der Insolvenzordnung (InsO) gilt, dass bei einem Konkurs eine Verjährung der Forderungen, die nicht fristgerecht angemeldet wurden, nach einem Jahr erfolgt. Das bedeutet, dass Gläubiger offene Forderungen danach nicht mehr eintreiben können.

Wie läuft das Verfahren für Privatpersonen ab?

Einer der Gründe für den Konkurs ist die Zahlungsunfähigkeit.
Einer der Gründe für den Konkurs ist die Zahlungsunfähigkeit.

Nachdem der Konkurs eröffnet wurde, übernimmt ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter das Ruder. Er sichert und verwertet Vermögen des Schuldners, die sogenannte Insolvenzmasse. Ausgenommen sind unpfändbare Gegenstände, die der Schuldner zum Leben benötigt. Ziel ist es, den Erlös gerecht unter den Gläubigern aufzuteilen.

Ein wichtiger Aspekt des Verfahrens ist die Restschuldbefreiung. Eine redliche natürliche Person kann sich nach Abschluss des Verfahrens von ihren restlichen Verbindlichkeiten befreien lassen.

So läuft das Verfahren ab:

  1. Antragstellung: Der Schuldner oder ein Gläubiger stellt den schriftlichen Antrag beim zuständigen Amtsgericht als Insolvenzgericht.
  2. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Vor dem eigentlichen Konkurs versucht das Gericht noch einmal eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Ist dies erfolgreich, muss der Schuldner das Konkursverfahren nicht durchlaufen.
  3. Eröffnung des Verfahrens: Wenn das Gericht den Antrag als zulässig und begründet ansieht, wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter ernannt.
  4. Verwertung der Insolvenzmasse: Der Insolvenzverwalter nimmt das gesamte pfändbare Vermögen in Besitz, erstellt Verzeichnisse und verwertet es.
  5. Verteilung an die Gläubiger: Der Erlös wird nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten an die Gläubiger verteilt.
  6. Wohlverhaltensphase: Sie beginnt mit dem Insolvenzverfahren und dauert insgesamt drei Jahre. Während dieser Zeit muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten und gewissen Obliegenheitspflichten nachkommen.
  7. Restschuldbefreiung: Nach drei Jahren kann die Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn der Schuldner alle Pflichten erfüllt hat. Damit ist der Konkurs beendet.

Konkurs beendet: Was passiert nun? Nachdem Sie die Privatinsolvenz erfolgreich hinter sich gebracht haben, können Gläubiger eventuell noch offene Zahlungen, die aus der Zeit vor der Verfahrensanmeldung stammen, nicht mehr einfordern. Die Obliegenheiten, an die sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase halten mussten, sind nun für ihn nicht mehr relevant. Außerdem wird der Eintrag über die Restschuldbefreiung nach sechs Monaten bei der SCHUFA gelöscht, was dafür sorgt, dass sich die Kreditwürdigkeit verbessern sollte.

Für Unternehmen und Selbstständige gelten spezielle Regeln

Nach dem Konkurs wieder selbstständig? Das ist möglich.
Nach dem Konkurs wieder selbstständig? Das ist möglich.

Unternehmen und Selbstständige durchlaufen, wie bereits erwähnt, die Regelinsolvenz. Für Selbstständige läuft diese ähnlich ab wie die Privatinsolvenz. Auch sie profitieren am Ende des Verfahrens von der Restschuldbefreiung.

Dabei ist zu beachten, dass eine Person auch nach angemeldetem Konkurs wieder selbstständig arbeiten kann, wenn der Insolvenzverwalter dem zustimmt. Dabei muss er jedoch einen Betrag abführen, der dem pfändbaren Betrag eines Angestellten mit vergleichbarem Einkommen entspricht.

Für Unternehmen läuft der Konkurs hingegen anders ab. Es wird überprüft, ob das Unternehmen gerettet werden oder aufgegeben werden muss. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verantwortung und führt die nötigen Schritte durch.

Unter gewissen Voraussetzungen kann aber auch ein Konkurs in Eigenverwaltung erfolgen. Das bedeutet, dass das Unternehmen weiterhin selbst die Insolvenzmasse verwalten, über sie verfügen und den Geschäftsbetrieb weiterführen kann. Die Aufsicht darüber hat ein sogenannter Sachwalter.

Steckt der Arbeitgeber in finanziellen Schwierigkeiten und muss deshalb der Konkurs eröffnet werden, machen sich viele Arbeitnehmer Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Das Verfahren an sich begründet allerdings noch keine Kündigungen. Der Kündigungsschutz muss weiterhin berücksichtigt werden. Allerdings gibt es eine besondere Kündigungsfrist bei einem Konkurs. Diese beträgt drei Monate – auch dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag längere Fristen festgelegt wurden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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