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Insolvenzquote: Wie wird sie ermittelt?

Die Insolvenzquote liegt im Durchschnitt bei der Privatinsolvenz bei 1,8 Prozent.
Die Insolvenzquote liegt im Durchschnitt bei der Privatinsolvenz bei 1,8 Prozent.

FAQ: Insolvenzquote

Wie errechnet sich die Insolvenzquote?

Die Insolvenzquote wird ermittelt, indem die gesamten Forderungen der Gläubiger mit der Insolvenzmasse ins Verhältnis gesetzt werden. Die Formel und ein Beispiel finden Sie hier.

Wie wird die Insolvenzmasse verteilt?

Nach Tilgung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten wird die Masse gleichmäßig vom Insolvenzverwalter an die Insolvenzgläubiger verteilt. Jeder erhält den gleichen Prozentsatz, die Insolvenzquote.

In welcher Reihenfolge werden Gläubiger bedient?

Bei einer Insolvenz werden nacheinander die aussonderungs- und absonderungsberechtigten Gläubiger, die Massegläubiger, die Insolvenzgläubiger und schließlich die nachrangigen Insolvenzgläubiger befriedigt.

Was ist eine Insolvenzquote? Leicht verständliche Definition!

Die Berechnung der Insolvenzquote gehört zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters.
Die Berechnung der Insolvenzquote gehört zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters.

Aus Sicht des Insolvenzschuldners soll die Privatinsolvenz natürlich dafür sorgen, dass er durch die Restschuldbefreiung endlich wieder schuldenfrei wird.

Doch zu den Zielen der Insolvenz gehört es laut den Regeln der Insolvenzordnung auch, dass die Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt werden sollen – sie also Geld erhalten.

Am Ende des gerichtlichen Insolvenzverfahrens steht die sogenannte Schlussverteilung. In ihrem Zuge verteilt der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse an die Gläubiger. Diese erhalten jedoch nicht die komplette angemeldete Schuldensumme zurück, sondern nur einen gewissen Teil davon.

Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Insolvenzquote ab. Sie gibt an, wie viel Prozent seiner offenen Forderung ein Gläubiger erhält. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Ein Gläubiger hat eine Forderung in Höhe von 2.500 Euro angemeldet. Der Insolvenzverwalter legt eine Insolvenzquote von 2,5 Prozent fest. Der Gläubiger erhält in diesem Fall also 62,50 Euro.

Nach der Schussverteilung und der damit verbundenen Auszahlung der Insolvenzquote wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Der Insolvenzschuldner befindet sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohlverhaltensphase.

Wie erfolgt die Berechnung der Insolvenzquote?

Gleichranginge Gläubiger erhalten die gleiche Insolvenzquote.
Gleichranginge Gläubiger erhalten die gleiche Insolvenzquote.

Die Ermittlung der Insolvenzquote obliegt dem Insolvenzverwalter. Dabei rechnet er zunächst alle Forderungen zusammen, welche die Gläubiger zum Insolvenzverfahren angemeldet haben. Dann ermittelt er die Insolvenzmasse und zieht davon die Kosten für das Verfahren sowie weitere Masseverbindlichkeiten ab.

Im Anschluss teilt er den Rest der Insolvenzmasse durch die gesamten Forderungen der Gläubiger und multipliziert dies mit 100. Die für die Berechnung der Insolvenzquote nötige Formel lautet somit:

(Restliche Insolvenzmasse / Insolvenzforderungen) x 100 = Insolvenzquote

Wie Sie die Insolvenzquote berechnen, soll folgendes Beispiel verdeutlichen:

  • Es haben vier Gläubiger Forderungen angemeldet:
    • Gläubiger 1: 700 Euro
    • Gläubiger 2: 900 Euro
    • Gläubiger 3: 600 Euro
    • Gläubiger 4: 300 Euro
  • Damit beträgt die Summe der Forderungen 2.500 Euro.
  • Nach Abzug der Verfahrenskosten und anderer Masseverbindlichkeiten beträgt die Insolvenzmasse 4.000 Euro.
  • Geben wir die Werte in die oben genannte Formel ein, ergibt sich eine Insolvenzquote von 62,5 Prozent.
  • Damit erhalten die Gläubiger:
    • Gläubiger 1: 437,50 Euro
    • Gläubiger 2: 526,50 Euro
    • Gläubiger 3: 375 Euro
    • Gläubiger 4: 187,50 Euro

Die genannte Formel führt in diesem Beispiel jedoch zu einem bedeutenden Problem: Der Insolvenzverwalter muss hier mehr Geld verteilen als tatsächlich an Insolvenzmasse vorhanden ist. Daher greift diese Formel nur bedingt. Für eine genaue Berechnung ist deshalb ein Nullstellen-Suchverfahren nötig.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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