
FAQ: Eingehungsbetrug, § 263 StGB
Beim Eingehungsbetrug täuscht der Betrüger seinen Vertragspartner über seine Fähigkeit oder Absicht, seine Vertragspflichten zu erfüllen. An dieser Stelle finden Sie einige Beispiele.
Für einen Eingehungsbetrug droht dem Täter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Hier erfahren Sie mehr.
Anders als beim Eingehungsbetrug täuscht der Täter beim echten Erfüllungsbetrug erst nach dem Vertragsschluss und erbringt eine Leistung, die negativ von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Inhalt:
Ratgeber über andere Vermögensdelikte und Insolvenzstraftaten:
Wann liegt ein Eingehungsbetrug vor?

Ein Eingehungsbetrug liegt laut Definition vor, wenn der Betrüger seinen Vertragspartner beim Abschluss des Vertrages darüber täuscht, dass er seine vertragliche Verpflichtung vereinbarungsgemäß erfüllen kann oder will.
Normalerweise ist es nicht strafbar, wenn ein Schuldner seine Leistung nicht erbringt oder eine Rechnung nicht bezahlt. Der Gläubiger muss seine Ansprüche dann auf zivilrechtlichem Wege durchsetzen, beispielsweise durch ein gerichtliches Mahnverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung.
Vertraut der Schuldner aber gerade auf seine Straflosigkeit und geht nur deshalb eine vertragliche Verpflichtung ein, so begeht er einen strafbaren Eingehungsbetrug. Gerade bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gilt dies in besonderem Maße.
Bei dieser Insolvenzstraftat weiß der Schuldner genau, dass er seine Verbindlichkeit nicht bezahlen kann, während sein Vertragspartner darauf vertraut, dass sich der andere an die vertraglichen Vereinbarungen halten wird. Dieser Vertrauensmissbrauch ist der Grund für die Strafbarkeit.
Eingehungsbetrug: Typische Beispiele
Im Folgenden benennen wir einige für einen Eingehungsbetrug typische Beispiele:
- Jemand bietet über eine Online-Plattform Marken-Turnschuhe gegen Vorkasse zum Verkauf an. Er hat aber gar nicht die Absicht, die Schuhe wirklich zu liefern.
- Eine Privatperson bestellt Waren im Onlineshop – ebenfalls in der Absicht, diese gar nicht zu bezahlen.
- Ein Autohändler gibt einem Kaufinteressenten gegenüber wahrheitswidrig an, dass der PKW kein Unfallwagen ist. Aufgrund der falschen Annahme, einen unfallfreien Wagen zu erwerben, kauft der Kunde das Fahrzeug.
- Ein Verbraucher stellt eine Kreditanfrage bei der Bank. Dabei verschweigt er seine finanziellen Schwierigkeiten und täuscht vor, über ausreichend Sicherheiten zu verfügen. Daraufhin bewilligt die Bank den Kredit.
- Eine Bürgergeld-Empfängerin bucht im Reisebüro eine teure Australien-Reise und gibt dabei an, dass sie zahlungsfähig sei.
Voraussetzungen für einen Eingehungsbetrug

Für einen Eingehungsbetrug müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Täuschung: Der Betrüger täuscht über seine Bereitschaft bzw. Fähigkeit, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Autohändler in dem obigen Beispiel täuscht den Käufer über die Unfallfreiheit des Wagens.
- Irrtum: Der Vertragspartner geht irrtümlicherweise davon aus, dass der andere seine Leistung erbringen wird. Der Autokäufer geht beispielsweise irrtümlich davon aus, ein unfallfreies Auto zu erwerben.
- Vermögensverfügung und Vermögensschaden des Opfers: Der Autokäufer aus unserem Beispiel bezahlt den Preis für einen unfallfreien PKW, bekommt dafür aber einen Unfallwagen, der deutlich weniger wert ist. Sprich er bekommt keine adäquate Gegenleistung für sein Geld, sodass ihm ein finanzieller Schaden entsteht.
- Vorsatz und Absicht des Betrügers, sich oder einem Dritten einen widerrechtlichen Vermögensvorteil zu verschaffen: Der Autohändler handelt in der Absicht, mehr Geld für den Wagen zu bekommen, als ihm eigentlich zusteht.
Strafmaß beim Eingehungsbetrug und weitere Rechtsfolgen
Für den Eingehungsbetrug gilt das Strafmaß des § 263 StGB. Im Falle seiner Verurteilung muss der Betrüger mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
In einem besonders schweren Fall droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, beispielsweise wenn er gewerbsmäßig andere Leute betrügt.
Ein gewerbsmäßiger Betrug im Sinne des § 263 III Nr. 1 StGB kommt beispielsweise in Betracht, wenn ein Betrüger im Onlineshop nicht nur eine Bestellung mit der Absicht aufgibt, nicht zu bezahlen, sondern eine ganze Bestellserie.
In solchen Fällen geht die Rechtsprechung gewöhnlich davon aus, dass sich der Täter „durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will“ und damit gewerbsmäßig handelt.
Wann verjährt Eingehungsbetrug? Jeder Betrug verjährt nach fünf Jahren, allerdings wird diese Verjährungsfrist durch bestimmte Ereignisse unterbrochen, beispielsweise durch die erste Vernehmung des Beschuldigten.
Wie lässt sich ein Eingehungsbetrug beweisen?

Eine Verurteilung wegen Betrugs ist nur möglich, wenn sich der Eingehungsbetrug auch nachweisen lässt.
Der Vorsatz, gar nicht leisten zu wollen bzw. das Wissen, es nicht zu können, lässt sich nur schwer nachweisen.
Mögliche Anhaltspunkte sind:
- finanzielle Situation des Beschuldigten zur Zeit des Vertragsschlusses: Steckte er bereits in Zahlungsschwierigkeiten oder sind diese erst später entstanden?
- laufende gerichtliche Mahnverfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- bereits erfolgte Insolvenzeröffnung: Für einen Eingehungsbetrug genügt eine Privatinsolvenz, weil der Beschuldigte dann zumindest damit gerechnet haben muss, dass er seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann
- Einträge im Schuldnerverzeichnis
- Abgabe einer Vermögensauskunft