
FAQ: Vollstreckungsaufschub
Ein Vollstreckungsaufschub setzt eine Zwangsvollstreckung über einen bestimmten Zeitraum aus, in dem der Schuldner seine Schulden auf andere Weise begleichen kann.
Für einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung müssen Sie einen formlosen Antrag bei der jeweiligen Vollstreckungsbehörde einreichen. Darin müssen Sie Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation inkl. Belege erklären.
Ein Vollstreckungsaufschub kann gegen Einmal- oder Ratenzahlung für maximal 24 Monate gewährt werden. Die tatsächliche Dauer ist von der Tilgungsrate abhängig. Mehr erfahren Sie hier.
Inhalt:
Antrag auf Vollstreckungsaufschub: Das gehört dazu

Was ist überhaupt ein Vollstreckungsaufschub? Durch dieses Verfahren wird eine Zwangsvollstreckung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. In dieser Zeit erhält der Schuldner die Möglichkeit, seine Schulden bei seinem Gläubiger zu begleichen.
Die Beantragung eines Vollstreckungsaufschubs kann sowohl einvernehmlich als auch gerichtlich einseitig erfolgen. Der Antrag kann formlos in Schriftform bei der Vollstreckungsbehörde gestellt werden, ohne dass Gebühren anfallen. Eine Vollstreckungsbehörde für einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub kann das Finanzamt oder das Zollamt sein.
Wann es zu einem Vollstreckungsaufschub kommt, wird nach § 258 Abgabenordnung (AO) festgelegt. Demnach muss die Vollstreckung als unbillig eingestuft werden, um sie einzustellen oder zu beschränken. Einfach erklärt: Ohne Vollstreckungsaufschub werden Sie mit einer unzumutbaren Härte durch die offenen Forderungen getroffen.
Der Aufschub wird aber nicht automatisch gewährt. Sie haben also keinen grundsätzlichen Anspruch darauf. Daher müssen Sie in Ihrem Antrag Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation darlegen, inkl. Belege, die Ihren Anspruch unterstützen. Diese Nachweise können die folgenden sein:
- Lohnabrechnungen/Gehaltsbescheinigungen
- Einkommensteuerbescheide
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Rentenbescheide
- ggf. Einkommens- und Vermögensaufstellung
Sollte Ihnen ein Vollstreckungsaufschub gewährt werden, wird dadurch auch nicht automatisch die komplette Zwangsvollstreckung eingestellt. Ggf. werden nur besonders harte Maßnahmen wie z. B. eine Kontopfändung vorübergehend gestoppt, andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden aber fortgeführt.
Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung: Einverständnis vom Finanzamt?

Möglicherweise müssen Sie sich mit Ihrem Antrag auf einen Vollstreckungsaufschub an Ihr Finanzamt wenden. Dies ist bei Forderungen möglich, die sich auf offene Steuerforderungen, Zinsen und Verspätungs- oder Säumniszuschläge beziehen.
Unter Umständen bewilligt die Behörde Ihren Antrag mit einer Stundung oder einer Ratenzahlung, sofern Sie dafür gute Gründe nachweisen können. Grundsätzlich müssen Sie zwei Arten von Nachweisen einreichen. Einerseits müssen Sie der Behörde aufzeigen, warum Sie eine Begleichung der offenen Forderung mit erheblicher Härte treffen würde.
Andererseits müssen Sie auch darlegen, warum der Vollstreckungsaufschub auch bei einer Stundung oder Ratenzahlung nicht bedeutet, dass eine Gefährdung der Forderungsbegleichung für das Finanzamt vorliegt. Der Vollstreckungsaufschub wird andernfalls abgelehnt.
Damit Ihr Antrag auf Vollstreckungsaufschub alle Voraussetzungen des Finanzamts erfüllt, haben wir für Sie mögliche Gründe für einen Aufschub mit Stundung bzw. Ratenzahlung aufgelistet. Man unterscheidet hierbei zwischen persönlichen und sachlichen Stundungsgründen:
| Persönliche Stundungsgründe | Sachliche Stundungsgründe |
|---|---|
| Lange Krankheit, durch die erhebliche (geschäftliche) Verluste gemacht wurden | Unerwartete Steuernachforderungen |
| Längere Arbeitslosigkeit | Wesentliche Erhöhung der Steuervorauszahlung unmittelbar vor dem Vorauszahlungstermin |
| Naturkatastrophen, die sich auf das Geschäft auswirken | Gleichzeitig zu offenen Steuerschulden bestehen auch offene Ansprüche des Schuldners. |
| Engpässe bei der Liquidität des Unternehmens | Zu erwartende hohe Verluste |
| Unerwartete finanzielle Einbußen |
Gibt es einen Unterschied zwischen einer Stundung und einem Vollstreckungsaufschub? Tatsächlich können Sie unterscheiden, ob Sie eine Stundung oder einen Vollstreckungsaufschub erwirken wollen. Eine Stundung wird bereits bei erheblicher Härte gewährt, ein Aufschub der Vollstreckung muss gemäß § 258 AO eine unbillige Härte nachweisen.
Trotzdem ist ein Vollstreckungsaufschub mit gleichzeitiger Stundung bzw. Ratenzahlung ebenfalls möglich. Eine bloße Stundung ist dagegen eine Einigung, durch die eine Vollstreckung ausgesetzt werden kann, aber nicht muss.
Wie lange habe ich Zeit, wenn mein Antrag erfolgreich war?

Sofern Ihr Antrag auf einen Vollstreckungsaufschub erfolgreich war, wird Ihnen ein bestimmter Zeitraum gewährt. Da es sich hierbei nur um einen Aufschub handelt, dauert dieser natürlich nicht ewig an.
Der maximale Zeitraum beträgt 24 Monate. Hierfür müssen Sie eine Einmalzahlung hinterlegen, falls Sie nicht ohnehin einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung vereinbart haben. Die tatsächliche Dauer ist von der Forderungshöhe sowie der vereinbarten Tilgungsrate abhängig.
Gemäß § 802b Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Zahlungsplan für einen Vollstreckungsaufschub hilfreich. In diesem Fall sollte die Tilgung innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.
Unser Muster für einen Vollstreckungsaufschub
Für einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub bietet das Finanzamt keine Vorlage. Der Antrag muss immer schriftlich eingereicht werden – Sie müssen sich dabei allerdings nicht an bestimmte Formalitäten halten.
Wir bieten Ihnen daher ein Muster als Orientierungsmöglichkeit für Ihren Antrag an. Sie können das Muster für den Antrag auf Vollstreckungsaufschub sowohl als PDF- als auch als Word-Datei herunterladen.
Bitte beachten Sie jedoch: Individuelle Angaben zu Ihrer persönlichen Situation müssen Sie selbst anpassen. Prüfen Sie außerdem unbedingt, ob das Formular wirklich vollständig ist, bevor Sie es abschicken.
Musterschreiben: Vollstreckungsaufschub
Name Schuldner
Adresse
PLZ Ort
Name Gläubiger
Adresse
PLZ Ort
[Genauere Informationen zum Vollstreckungsbescheid bzw. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss]
Datum, Ort
Ratenzahlungsvereinbarung
Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr …,
hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung mit dem Vollstreckungsbescheid vom [Datum einfügen) in Höhe von _____ €.
Die Vollstreckung würde mich aus den folgenden Gründen stark belasten: [Begründung einfügen]
Ich bitte daher um einen Zahlungsaufschub zum [Datum einfügen]. Alternative biete ich Ihnen eine Ratenzahlung in monatlichen Tilgungsraten in Höhe von _____€ für einen Zeitraum von XY Monaten.
Folgende Belege über meine derzeitige Situation erhalten Sie von mir in Verbindung mit diesem Antrag [individuell anpassen]:
→ Lohnbescheinigungen
→ Einkommensteuerbescheide
→ Rentenbescheide
→ …
Ich hoffe auf eine positive Antwort Ihrerseits.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]