
FAQ: Pfändung von Urlaubsgeld
Nein. Eine Pfändung von Urlaubsgeld ist in der Regel ausgeschlossen. In diesem Abschnitt erfahren Sie die Gründe dafür.
Laut § 850a Nr. 2 ZPO können Gläubiger Urlaubsgeld nur pfänden, soweit es den Rahmen des Üblichen übersteigt.
Richten Sie ein P-Konto ein, um Ihr Urlaubsgeld abzusichern, und lassen Sie ggf. den Freibetrag mithilfe einer P-Konto-Bescheinigung erhöhen.
Inhalt:
Rechtsgrundlage erklärt: Inwiefern ist Urlaubsgeld pfändbar?

Grundsätzlich legt § 850a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) fest, dass Urlaubsgeld nicht pfändbar ist (d. h. Gläubiger können es nicht im Rahmen einer Pfändung für sich beanspruchen). Das betrifft jedoch nur die neben dem Gehalt für den Urlaub gewährten Bezüge, sofern sie „den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen“.
Mit dieser Einschränkung begrenzt der Gesetzgeber, wie hoch Urlaubsgelder ausfallen dürfen. Eine Maximalgrenze definiert § 850a Abs. 2 allerdings nicht. Wann Urlaubsgeldzahlungen also die übliche Höhe einhalten und wann nicht, ist in der Regel abhängig davon, was die Mitarbeiter in ähnlich aufgestellten Unternehmen bekommen.
Wichtig: Für diesen Vergleich ist auch der Bruttomonatslohn relevant. Erhalten Sie z. B. einen gewissen Prozentsatz Ihres Einkommens als Urlaubsgeld, obwohl Sie mehr Geld als die Arbeitnehmer anderer Unternehmen verdienen, bewerten Gläubiger es mitunter als unangemessen. In diesem Fall kann Ihr Urlaubsgeld durchaus pfändbar sein. Lässt sich keine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger erzielen, muss vor Gericht über die Angemessenheit der Sonderzahlung entschieden werden.
Wann eine Pfändung von Urlaubsgeld in der Regel möglich ist und wann nicht, veranschaulicht Ihnen die folgende Übersicht einmal genauer:
| Art der Pfändung | Pfändbarkeit |
|---|---|
| Ist Urlaubsgeld pfändbar bei einer Lohnpfändung? | ❌ Nein (gehört nicht zum Arbeitseinkommen) |
| Ist Urlaubsgeld pfändbar bei einer Privatinsolvenz? | ❌ Nein (kein Bestandteil der Insolvenzmasse) |
| Ist Urlaubsgeld pfändbar bei einer Kontopfändung? | ✅ Ja (Hälfte des ausgezahlten Urlaubsgelds) |
| Ist Urlaubsgeld pfändbar bei einer Unterhaltspfändung? | ✅ Ja (wenn Pfändungsfreigrenze überschritten) |
| Ist monatlich gezahltes Urlaubsgeld pfändbar? | ✅ Ja (Bestandteil des Arbeitseinkommens) |

Bei einer Lohnpfändung oder Privatinsolvenz ist Urlaubsgeld bspw. nicht pfändbar, weil es weder zum Gehalt zählt noch Teil der Insolvenzmasse ist (d. h. was nach § 35 der Insolvenzordnung (InsO) an Einkommen und Vermögen des Schuldners gepfändet werden kann).
Anders sieht es bei der Unterhaltspfändung aus. Möchten Sie z. B. die Unterhaltsansprüche eines Verwandten nicht finanzieren, dürfen zur Tilgung dieser auch Urlaubsgeldzahlungen Teil der Pfändung sein. In der Regel können Sie 50 % behalten und müssen die anderen 50 % abgeben (§ 850d Abs. 1 S. 2 der ZPO).
Bei Kontopfändungen garantiert § 850a Abs. 2 der ZPO wiederum keinen Pfändungsschutz für Urlaubsgelder. Hier kommt es auf die Pfändungsfreigrenzen an, wie viel Sie behalten dürfen bzw. pfänden müssen. Gleiches gilt für monatliches Urlaubsgeld. Pfändbar wird es in diesem Fall, weil Ihr Arbeitgeber es im Gegensatz zur einmaligen Sonderzahlung über ein Jahr verteilt auszahlt. Es muss somit zum Grundgehalt addiert werden. Der Pfändungsfreibetrag entspricht dann dem, der auch für Ihr restliches Einkommen gilt.
Wichtig: Auch wenn Sie als Arbeitnehmer normalerweise keinen direkten Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld haben, kann dieser sich bspw. in den folgenden Situationen trotzdem ergeben.
- Ihr Arbeitsvertrag sieht Urlaubsgeldzahlungen vor bzw. Ihr Arbeitgeber gibt sein konkretes Einverständnis dazu.
- Ihr Tarifvertrag enthält etwaige Regelungen (z. B. bei IG Metall).
- Es gibt in Ihrem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die einen Urlaubsgeldanspruch vorsieht.
- Es würde gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, wenn Sie die Sonderzahlung nicht bekommen. Das kann bspw. der Fall sein, sollten ausgewählte Mitarbeiter diese erhalten, der Rest aber nicht.
Kann Urlaubsgeld (un-)pfändbar werden? – P-Konto als Absicherung

Schuldner haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr reguläres Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln.
Dieses schützt nicht nur Ihr Gehalt oder Zusatzzahlungen wie Weihnachtsgeld vor einer Pfändung, sondern auch Ihr Urlaubsgeld. Pfändbar wird es erst, wenn die Summe höher ausfällt als der Pfändungsfreibetrag von 1.500 Euro (Stand: März 2025). Im Falle einer Kontopfändung sperrt die Bank dann den überschüssigen Betrag – diesen erhält der Gläubiger.
Wichtig: Mithilfe einer P-Konto-Bescheinigung können Sie zwar theoretisch den Freibetrag anheben lassen, für Urlaubsgeldzahlungen ist dies allerdings nicht möglich. Denn eine Erhöhung des Freibetrags ist gemäß § 902 Nr. 1 bis 6 der ZPO an unterschiedliche Bedingungen gebunden, die das Urlaubsgeld nicht erfüllt (z. B., weil es keine gesetzliche Leistung für Kinder darstellt).
Somit können Sie nur bei der Vollstreckungsstelle, die für Sie zuständig ist, einen Antrag auf einen für Ihre Situation zugeschnittenen Freibetrag stellen. Beachten Sie aber, dass Sie das nicht nur einmal, sondern bei jeder neuen Kontopfändung erneut tun müssen.
Pfändung von Urlaubsgeld – wie die Berechnung funktioniert

Wie viel ist von Ihrem Urlaubsgeld pfändbar? Eine Berechnung des konkreten Betrags lässt sich in der Regel relativ schnell durchführen – besonders wenn Sie einen dafür vorgesehenen Pfändungsrechner verwenden.
Dieses Tool berechnet den pfändbaren Anteil Ihres Urlaubsgelds, indem es die von Ihnen eingegebene Summe den Beträgen der Pfändungstabelle gegenübergestellt.
Gehen Sie also nicht fälschlicherweise davon aus, dass Sie die Urlaubsgeldzahlung nur vom Freibetrag abziehen müssen, um den pfändbaren Anteil zu berechnen. In der Tabelle stehen Einkommensrichtwerte und entsprechende Pfändungsbeträge – beides ist ab 1.500 Euro in aufsteigenden 10er- bzw. 7er-Intervallen aufgelistet.
Wichtig: Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber bspw. 1.550,00 bis 1.559,99 Euro, beläuft sich der pfändbare Teil auf 40,78 Euro. Ihnen stehen also trotzdem 1.509,22 bis 1.519,21 Euro zu. Das bedeutet, je nachdem, wie hoch ihre Sonderzahlung ausfällt, muss der unpfändbare Anteil nicht immer gleich sein.
Außerdem verändert sich die Berechnungsgrundlage, wie viel Urlaubsgeld pfändbar ist, sobald 1 oder mehr Personen Unterhaltsansprüche bei Ihnen haben. Es gibt dann sowohl höhere pfändbare Beträge als auch Freibeträge.