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Unterhaltspfändung: Worauf können Gläubiger zugreifen?

Ist Unterhalt pfändbar? Unser Ratgeber verrät es Ihnen!
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FAQ: Unterhaltspfändung

Wie hoch ist die Pfändungsgrenze bei Unterhalt?

Bei einer Lohnpfändung wegen Unterhalt wird die Freigrenze vom zuständigen Gericht festgelegt. Die Vorgaben der Pfändungstabelle gelten nicht.

Was hat Vorrang: Pfändung oder Unterhalt?

Eine Unterhaltspfändung hat keinen Vorrang vor anderen Pfändungen. Allerdings sind die Pfändungsfreigrenzen bei der Pfändung von Unterhalt meist niedriger.

Was darf bei Unterhaltspfändung gepfändet werden?

Bei der Pfändung von Unterhalt wird ein Teil des Lohns des Unterhaltsschuldners gepfändet. Wie hoch der Selbstbehalt ausfällt, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wie läuft eine Unterhaltspfändung ab?

Der Gläubiger benötigt zunächst einen Unterhaltstitel. Damit kann er dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Im Anschluss findet die Unterhaltspfändung statt.

Was bedeutet die Pfändung von Unterhalt eigentlich genau?

Wenn jemand von einer Unterhaltspfändung spricht, kann die Person einen der beiden folgenden Fälle meinen:

  1. Pfändung wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen
  2. Pfändung bei einem Schuldner, der Unterhaltszahlungen erhält

Ob und wie Unterhalt pfändbar ist, hängt davon ab, um welche Art der Unterhaltspfändung es sich handelt. Wir erklären im Folgenden, was für beide Fälle gilt.

Unterhalt pfänden: Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen

Gläubiger können einen Unterhaltsrückstand pfänden lassen, wenn sie einen Unterhaltstitel vorlegen.
Gläubiger können einen Unterhaltsrückstand pfänden lassen, wenn sie einen Unterhaltstitel vorlegen.

Trennen sich Eltern und lebt das Kind danach vornehmlich bei einem Elternteil dann ist der andere in der Regel dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Weigert sich die unterhaltspflichtige Person, die geforderte Summe zu zahlen, dann kann der andere Elternteil eine Unterhaltspfändung durchführen lassen.

Dabei wird der Unterhaltspflichtigen dazu gezwungen, die nötigen Zahlungen zu leisten. Dazu wird eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung durchgeführt. Dabei wird der Arbeitgeber des Schuldners über die Pfändung informiert. Er wird dann dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners abzuführen. Nur der Rest wird an den Schuldner ausgezahlt.

Wenn es zu einer Gehalts- bzw. Lohnpfändung wegen Unterhalt kommt: Wie lange muss der Schuldner zahlen? Es gilt, dass die Pfändung so lange läuft, bis die rückständigen Beträge vollständig gezahlt wurden. Danach bleibt aber natürlich die Unterhaltspflicht weiterhin bestehen – in der Regel so lange, bis das Kind seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Sollte es danach wieder zu Zahlungsausfällen kommen, droht erneut eine Unterhaltspfändung.

Lohnpfändung, wenn Unterhalt ausbleibt: Welcher Ablauf ist zu erwarten?

Unterhaltspfändung und normale Pfändung unterscheiden sich hinsichtlich des Freibetrags.
Unterhaltspfändung und normale Pfändung unterscheiden sich hinsichtlich des Freibetrags.

Bevor unterhaltspflichtige Personen mit der Pfändung rechnen müssen, sind zunächst einige Schritte vonseiten des Unterhaltsgläubigers zu absolvieren:

  1. Bleiben die Unterhaltszahlungen aus, muss der Gläubiger zunächst einen Unterhaltstitel beantragen. Dies erreicht er entweder auf außergerichtlichem Wege beim Jugendamt, welches eine entsprechende Urkunde ausstellt, oder gerichtlich. Das zuständige Gericht stellt dann nach Prüfung des Falls einen vollstreckbaren Titel aus.
  2. Verfügt der Unterhaltsgläubiger über den vollstreckbaren Titel, kann er beim zuständigen Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen.
  3. Der PfÜB wird im Anschluss dem Unterhaltsschuldner zugestellt. Damit wird er über die bevorstehende Lohn- bzw. Gehaltspfändung informiert. Zusätzlich erhält auch der Arbeitgeber des Schuldners den Beschluss. Er ist dann dazu verpflichtet, die Unterhaltspfändung durchzuführen und den pfändbaren Teil des Einkommens an den Gläubiger zu überweisen.

Pfändungsfreigrenze, wenn Unterhalt gepfändet wird: Wie viel dürfen Sie behalten?

Die Pfändungsgrenze bei Kindesunterhalt variiert je nach Einzelfall.
Die Pfändungsgrenze bei Kindesunterhalt variiert je nach Einzelfall.

Kommt es zu einer Pfändung, soll dem Schuldner immer noch so viel Geld zur Verfügung bleiben, dass er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Maßnahme soll nicht dazu führen, dass er mittellos wird.

Bei einer herkömmlichen Lohn- bzw. Gehaltspfändung gibt es festgelegte Pfändungsfreigrenzen. In der aktuellen Pfändungstabelle können Schuldner ablesen, wie viel von ihrem Geld gepfändet werden kann. Doch wie verhält es sich bei der Unterhaltspfändung? Ist die Tabelle auch in diesem Fall von Bedeutung?

Nein, die Pfändungstabelle ist hier nicht maßgeblich. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 850d Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO). Anstatt sich hier an einer festen Tabelle zu orientieren, legt das zuständige Gericht selbst je nach Einzelfall den Pfändungsfreibetrag beim Unterhalt fest. Dabei kann der pfändbare Betrag höher ausfallen, als von der Pfändungstabelle vorgegeben.

Wie hoch bei einer Gehalts- bzw. Lohnpfändung von Unterhalt der Selbstbehalt ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Kommt es zur Unterhaltspfändung, wird die Berechnung des Freibetrags vor allem davon beeinflusst, wie viel Geld der Unterhaltsschuldner für seinen Lebensunterhalt und die Erfüllung anderer Unterhaltspflichten benötigt.

Ist die Pfändung von Unterhalt immer vorrangig?

Pfändung wegen Unterhalt: § 850d ZPO gibt wichtige Regeln vor.
Pfändung wegen Unterhalt: § 850d ZPO gibt wichtige Regeln vor.

Die Annahme, dass die Unterhaltspfändung stets Vorrang vor anderen Pfändungen hat, hält sich hartnäckig. Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr ist es aber so, dass die Pfändung von Unterhalt häufig leichter durchgeführt werden kann.

Doch woran liegt das? Wie wir bereits erläutert haben, legt das zuständige Gericht die bei der Eintreibung von Unterhalt zu berücksichtigende Freigrenze je nach Einzelfall selbst fest. Dabei ist der Pfändungsfreibetrag häufig geringer als der Betrag, der im Rahmen einer herkömmlichen Lohn- bzw. Gehaltspfändung laut Pfändungstabelle, geschützt ist.

So kann es dazu kommen, dass ein Gläubiger, der aufgrund einer herkömmlichen Forderung pfändet, leer ausgeht – auch wenn seine Pfändung zuerst einging. Es sieht also nur so aus, als sei die Unterhaltspfändung vorrangig. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

  • Herr Meier hat Schulden bei einem Onlinehändler. Dieser beantragt eine Lohnpfändung.
  • Herr Meier verfügt über ein Nettoeinkommen in Höhe von 2.050 Euro im Monat. Laut Pfändungstabelle darf bei ihm nicht gepfändet werden, wenn er einer Person gegenüber unterhaltspflichtig ist.
  • Wenig später kommt es zur Unterhaltspfändung durch Herrn Meiers Ex-Frau für das gemeinsame Kind. Das Gericht legt fest, dass Herrn Meiers Pfändungsgrenze bei Kindesunterhalt 1.570 Euro beträgt. Hier darf also gepfändet werden, obwohl die Pfändung später beantragt wurde.

Unterhaltspfändung bei Personen, die selber Unterhalt bekommen

Ist Kindesunterhalt pfändbar? Bei der unterhaltsberechtigten Person ist dies nicht erlaubt.
Ist Kindesunterhalt pfändbar? Bei der unterhaltsberechtigten Person ist dies nicht erlaubt.

Erhalten Sie selbst Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder? Haben Sie Schulden angehäuft und geht der Gläubiger gegen Sie vor, droht häufig eine Pfändung. Müssen Sie in diesem Fall damit rechnen, dass Gläubiger den Kindesunterhalt pfänden?

Nein, eine Pfändung von Kindesunterhalt ist nicht erlaubt. Der Grund: Der Betrag soll den Unterhalt des Kindes sichern. Er steht nicht dem Elternteil, sondern dem Kind zu und darf somit nicht von einem Gläubiger eingefordert werden.

Ein wichtiger Punkt ist hierbei jedoch zu beachten: Kommt es zu einer Kontopfändung, ist der Kindesunterhalt nicht automatisch vor der Pfändung geschützt. Dabei spielt nämlich nur das Guthaben, welches sich auf Ihrem Konto befindet, eine Rolle. Aus welchen Beträgen sich dieses zusammensetzt und ob diese schützenswert sind, prüft die Bank nicht.

Möchten Sie der Unterhaltspfändung zuvorkommen, müssen Sie zunächst zeitnah – innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses – ein P-Konto einrichten lassen. Auf diesem ist grundsätzlich der Grundfreibetrag in Höhe von 1.560 Euro (Stand 07/2025) Monat für Monat vor der Pfändung geschützt.

Zusätzlich können Sie weitere Beträge schützen lassen – dazu gehört auch der Unterhalt. Dazu müssen Sie sich an das zuständige Gericht wenden und den Schutz der Summe beantragen. Genehmigt das Gericht Ihren Antrag, können Sie die Unterlagen bei Ihrer Bank vorlegen und Ihr Pfändungsfreibetrag wird erhöht.

Es gibt noch eine weitere Option, um die Unterhaltspfändung bei einer Person, die Zahlungen für ihre Kinder entgegennimmt, zu vermeiden. Dazu muss der Schuldner ein eigenes Konto für das Kind einrichten, auf welches dann der Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen überwiesen wird. Gläubiger können nicht auf dieses mit einer Pfändung zugreifen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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