
FAQ: Schulden bei der Krankenkasse
Bei der Krankenkasse können Personen Schulden haben, die selbstständig oder privat versichert sind, da sie ihre Beiträge selbst zahlen müssen.
Ja, Sie können auch mit Schulden zum Arzt gehen. In Notfällen, bei Unfällen und während der Schwangerschaft werden weiterhin Leistungen gewährt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wenn Sie freiwillig versichert sind und Schulden bei der Krankenkasse haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um Ihre finanzielle Situation zu erläutern und mögliche Lösungen wie Ratenzahlungen oder eine Stundung zu besprechen.
Inhalt:
Wer kann Schulden bei der Krankenkasse haben?

In Deutschland gilt seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die jeden Bürger verpflichtet, entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein oder einen Volltarif der privaten Krankenversicherung abzuschließen. Trotz dieser Verpflichtung kann es vorkommen, dass Menschen Schulden bei der Krankenkasse anhäufen.
Für die meisten Menschen ist es jedoch in der Regel nicht möglich, Schulden bei der gesetzlichen Krankenkasse zu haben. Für Festangestellte, deren Einkommen über der Geringverdienergrenze liegt, erfolgt die Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung direkt über den Arbeitgeber. Der Beitrag wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und an die Krankenkasse überwiesen.
Auch Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz 4) müssen sich in der Regel keine Sorgen darüber machen, dass sie bei der Krankenkasse Schulden anhäufen. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter. Anders sieht es bei privat Versicherten oder Selbstständigen aus.
Privat Krankenversicherte sind für die monatlichen Beiträge selbst verantwortlich. Werden diese nicht rechtzeitig gezahlt, können Beitragsschulden entstehen. Gleiches gilt für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungsbeiträge ebenfalls selbst zahlen müssen. Diese Primärschulden können für die Betroffenen existenzbedrohlich werden, weil nur noch eine medizinische Notversorgung gewährleistet wird.
Wie können Beitragsschulden entstehen?

Beitragsschulden bei der Krankenkasse entstehen, wenn fällige Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig an diese abgeführt werden. Eine mögliche Ursache ist zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes, der die Zahlung der Beiträge erschwert.
Aber auch die Einstellung der Leistungen durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit kann dazu führen, dass Sie Ihre Krankenkassenbeiträge nicht begleichen können.
Zu Schulden bei der Krankenkasse kann auch eine automatische Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Versicherungspflicht führen, die ohne Ihr Wissen eintritt.
Schulden bei der Krankenkasse: Kann ich trotzdem zum Arzt?
Haben Sie Schulden bei der Krankenkasse, sind Sie trotzdem versichert. Dennoch bringt dies weitreichende Folgen mit sich:
- Mahnungen und Zusatzkosten: Bei Zahlungsverzug verschickt die Krankenkasse Mahnungen. Dabei fallen Mahngebühren und ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der Beitragsschulden an.
- Einschränkung des Leistungsanspruchs: Wenn zwei oder mehr Monatsbeiträge ausstehen, ruht der Leistungsanspruch. Das bedeutet, dass nur noch unaufschiebbare Leistungen gewährt werden.
- Arztbesuche: Trotz Schulden bei der Krankenkasse ist ein Arztbesuch weiterhin möglich. In Notfällen, bei Unfällen, akuten schweren Erkrankungen und während der Schwangerschaft werden weiterhin Leistungen gewährt.
- Kein Versicherungsausschluss: Die Krankenkasse kann den Versicherungsschutz nicht kündigen, solange keine Straftat vorliegt.
Ich habe Schulden bei der Krankenkasse – Kann ich die Kasse wechseln? Grundsätzlich ist ein Wechsel der Krankenkasse auch bei Beitragsschulden möglich. Allerdings sind Sie nach einem Wechsel für mindestens 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Ihre bestehenden Schulden bleiben auch bei einem Wechsel weiterhin bestehen.
Schulden bei der Krankenkasse? Was Sie nun tun können

Die Krankenkasse wird Ihre Schulden nicht einfach erlassen. Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, sollte der erste Schritt immer ein persönliches Gespräch sein. Wenn Sie Ihre Position schildern, können hier individuelle Lösungen getroffen werden.
In vielen Fällen sind Krankenkasse bei Schulden bereit, einen Vergleich zu akzeptieren. Wenn Sie 10 bis 15 Prozent der Gesamtschuld auf einmal zahlen, kann Ihnen die Krankenkasse einen Teil der Schulden erlassen.
Eine Ratenzahlung ist eine sinnvolle Möglichkeit, um Schulden abzubauen, insbesondere wenn eine sofortige Begleichung der gesamten Forderung finanziell nicht möglich ist. Sie bietet Flexibilität, da Sie Ihre Schulden in kleinen, regelmäßigen Beträgen tilgen können, ohne das monatliche Budget übermäßig zu belasten. Zudem kann eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern helfen, eine Privatinsolvenz zu vermeiden.
Haben Sie Schulden bei der Krankenkasse, ist eine Verjährung ebenfalls möglich. Dabei kommt es jedoch darauf an, wie die Schulden entstanden sind:
- Unabsichtliches Versäumen der Beitragszahlung: Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre und gilt, wenn Sie Beiträge ohne eigenes Verschulden nicht gezahlt haben.
- Absichtliches Versäumen der Beitragszahlung: Wenn Sie wissentlich und mit Eigenverschulden nicht gezahlt haben, tritt die Verjährungsfrist von 30 Jahren ein
Wichtig: Oft verhindern Krankenkassen die Verjährung von Schulden, indem sie Sie z. B. anschreiben oder Mahnungen schicken. Dann beginnt die Frist von vorne. Es ist also besser, mit der Krankenkasse zu sprechen und eine Lösung zu finden.

Haben Sie zu große Schulden bei der Krankenkasse, kann die Privatinsolvenz ein Ausweg sein. Die Beitragsschulden bei Krankenkassen können nämlich in das Privatinsolvenzverfahren einbezogen werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase (in der Regel drei Jahre) können Sie eine Restschuldbefreiung erlangen.
Wenn Sie Schulden bei der Krankenkasse haben, kann eine Schuldnerberatung eine wertvolle Hilfe sein. Diese Beratungsstellen unterstützen Sie dabei, Ihre finanzielle Situation zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und zwischen Ihnen und den Gläubigern zu vermitteln. Eine Schuldnerberatung kann Ihnen helfen, realistische Zahlungsvereinbarungen mit der Krankenkasse zu treffen und möglicherweise sogar einen teilweisen Schuldenerlass zu verhandeln.