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Pfändungsfreibetrag erhöhen: Mehr Geld im Alltag

Wo kann ich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen? Das ist entweder beim Gericht oder bei Ihrer Bank möglich.
Wo kann ich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen? Das ist entweder beim Gericht oder bei Ihrer Bank möglich.

FAQ: Pfändungsfreibetrag erhöhen

Kann ich meinen Pfändungsfreibetrag erhöhen?

Bei einer Kontopfändung ist eine Erhöhung möglich, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Sozialleistungen auf Ihrem P-Konto eingehen. Bei der Lohnpfändung kann der Freibetrag erhöht werden, wenn das Gehalt den pfändungsfreien Betrag übersteigt.

Wo kann man den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?

Um bei einer Gehaltspfändung den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, stellen Sie ein Antrag beim Gericht. Bei einer Kontopfändung reichen Sie eine P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank ein.

Wie lange dauert es, bis ein Pfändungsfreibetrag erhöht ist?

Bei einer Kontopfändung muss die Bank die Bescheinigung zwei Tage, nachdem Sie diese eingereicht haben, berücksichtigen und den Pfändungsfreibetrag entsprechend erhöhen.

Wann ist der Pfändungsfreibetrag von Bedeutung?

Pfändungsfreibetrag erhöhen: Das nötige Formular kann von einer Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden.
Pfändungsfreibetrag erhöhen: Das nötige Formular kann von einer Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden.

Ihr Gläubiger kann mit gerichtlicher Hilfe gegen Sie vorgehen, wenn Sie eine Rechnung nicht zahlen und in Zahlungsverzug geraten. Hat er dann einen vollstreckbaren Titel, beispielsweise einen Vollstreckungsbescheid, erwirkt, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben. Das bedeutet, dass Sie dazu gezwungen werden, die offene Forderung zu begleichen.

Zwei häufig genutzte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind die Konto- und die Lohn- bzw. Gehaltspfändung. Bei der Kontopfändung erhält der Gläubiger Zugriff auf das Kontoguthaben des Schuldners. Dieser kann sich jedoch schützen, indem er ein sogenanntes P-Konto einrichten lässt. Bei diesem ist jeden Monat ein bestimmter Betrag vor der Pfändung sicher – das ist der Pfändungsfreibetrag. Diesen erhöhen zu lassen, ist unter gewissen Umständen möglich.

Bei der Gehalts- bzw. Lohnpfändung wird ein Teil des Einkommens des Schuldners an den Gläubiger ausgezahlt. Der Pfändungsfreibetrag ist vor der Pfändung geschützt, damit der Schuldner weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, ohne dass er auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen ist. Auch hier kann sich die Pfändungsgrenze erhöhen lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Wichtige Unterschiede: Freibetrag bei der Kontopfändung vs. Einkommenspfändung

Pfändungsfreigrenze erhöhen wegen einem Kind: Zahlen Sie Unterhalt, wird der Freibetrag erhöht.
Pfändungsfreigrenze erhöhen wegen einem Kind: Zahlen Sie Unterhalt, wird der Freibetrag erhöht.

Der pfändungsfreie Betrag ist also die Summe, die einem Schuldner übrig bleibt, wenn er von einer Konto- oder Gehalts- bzw. Lohnpfändung betroffen ist. Wie wir eingangs bereits erwähnt haben, können Betroffene unter gewissen Voraussetzungen den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen.

Wie dies genau funktioniert, unterscheidet sich jedoch danach, welche Art der Pfändung durchgeführt wird. Im Folgenden gehen wir näher darauf ein, was zum einen bei der Kontopfändung und zum anderen bei der Lohn- bzw. Gehaltspfändung zu beachten ist.

Durch das Amtsgericht: Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen bei der Lohn- bzw. Gehaltspfändung

Pfändungsfreibetrag erhöhen wegen hoher Miete? Das ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Pfändungsfreibetrag erhöhen wegen hoher Miete? Das ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Wie hoch der pfändbare Betrag bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung ausfällt, können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Dabei gibt es zwei Faktoren, die bestimmen, welche Summe gepfändet wird: die Höhe Ihres Einkommens und die Anzahl der Personen, denen Sie Unterhalt gewähren müssen.

Es gibt jedoch auch in bestimmten Fällen die Möglichkeit, den Ihnen laut Pfändungstabelle zustehenden Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Die gesetzliche Grundlage dafür stellt § 850f der Zivilprozessordnung (ZPO) dar.

Dieser besagt, dass der Schuldner, um die Pfändungsfreigrenze zu erhöhen, einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen kann. Das ist dann möglich, wenn

  • der Schuldner belegen kann, dass er seinen Lebensunterhalt mit dem Freibetrag nicht bestreiten kann,
  • aus beruflichen oder persönlichen Gründen besondere Bedürfnisse bestehen oder
  • die Unterhaltspflichten sehr umfangreich sind.

Beispiele: Wann die Erhöhung möglich sein kann

Sie können die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen wegen hoher Fahrtkosten.
Sie können die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen wegen hoher Fahrtkosten.

Den Antrag, um die Pfändungsfreigrenze erhöhen zu lassen, müssen Sie schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, Nachweise hinzuzufügen, um Ihre besondere Lage zu belegen.

Denkbar wäre es, den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen wegen beruflicher Mehraufwendung – beispielsweise wegen doppelter Haushaltsführung oder hoher Fahrtkosten.

Des Weiteren besteht die Option, die Pfändungsfreigrenze erhöhen zu lassen wegen einer Krankheit, wenn diese dafür sorgt, dass Sie höhere Ausgaben als andere Personen haben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie zwingend auf eine besondere, teurere Ernährung angewiesen sind.

Bei der Prüfung untersucht das Gericht zusätzlich, ob eine Erhöhung des Freibetrags den Belangen des Gläubigers entgegensteht. Es wägt also zwischen dem Interesse des Schuldners und des Gläubigers ab. Bewilligt es Ihren Antrag, wird ein erhöhter Pfändungsfreibetrag angesetzt. Sie haben dann also monatlich mehr Geld zur Verfügung.

Pfändungsfreibetrag beim P-Konto erhöhen: Bescheinigung vonnöten

Wer kann den Pfändungsfreibetrag erhöhen? Unter anderem gehören Anwälte dazu.
Wer kann den Pfändungsfreibetrag erhöhen? Unter anderem gehören Anwälte dazu.

Auch bei der Kontopfändung besteht die Möglichkeit, den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen. Dies funktioniert allerdings anders als bei der Gehalts- bzw. Lohnpfändung.

Es können unter anderem Erhöhungsbeträge berücksichtigt werden, wenn der Schuldner

  • anderen Personen gegenüber zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist,
  • Kindergeld erhält oder
  • Sozialleistungen für andere im Haushalt lebenden Personen auf seinem Konto entgegennimmt.

Wo erhalten Sie die P-Konto-Bescheinigung?

Sie können den Pfändungsfreibetrag einmalig erhöhen lassen, wenn Sie eine Nachzahlung vom Kindergeld erhalten.
Sie können den Pfändungsfreibetrag einmalig erhöhen lassen, wenn Sie eine Nachzahlung vom Kindergeld erhalten.

Um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, wird eine Bescheinigung benötigt, die Sie bei Ihrer Bank vorlegen müssen. Dort wird dann der pfändbare Betrag angepasst.

Möchten Sie die Pfändungsfreigrenze erhöhen, ist das Formular dafür bei bestimmten Stellen erhältlich. Dazu zählen, je nach Art des zu schützenden Betrages, unter anderem Sozialleistungsträger, die Familienkasse, Rechtsanwälte, anerkannte Schuldnerberatungsstellen sowie Ihr Arbeitgeber.

Sozialleistungsträger, die Familienkasse und andere Behörden müssen Ihnen die Bescheinigung, um den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen, kostenlos ausstellen. Auch gemeinnützige Beratungsstellen verlangen keine Gebühren. Anders verhält es sich jedoch bei gewerblichen Schuldenberatern und Anwälten. Hier verursacht die Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung in der Regel Kosten.

Lassen Sie so den Pfändungsfreibetrag erhöhen, ist die Dauer, bis die Bescheinigung ungültig wird, in der Regel auf mindestens zwei Jahre festgelegt. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass sie nur befristet gilt. Das wird dann auf dem Schriftstück vermerkt.

Sollte die Bank nach Ablauf der zweijährigen Frist eine neue Bescheinigung benötigen, wird sie dies Ihnen spätestens zwei Monate vorher mitteilen. Die Einreichung eines neuen Nachweises kann außerdem dann verlangt werden, wenn die Beteiligten davon ausgehen, dass die Bescheinigung nicht mehr korrekt ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Pfändungsfreibetrag einmalig erhöhen zu lassen. Das ist dann eine Option, wenn Sie eine Nachzahlung von bestimmten Leistungen, beispielsweise dem Kindergeld, erhalten. In diesem Fall müssen Sie Ihrer Bank einen Nachweis über die Nachzahlung vorlegen, damit dieser Betrag geschützt werden kann.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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