
FAQ: Widerspruch gegen Inkasso-Forderung
Ja, wenn die Forderung ganz oder teilweise unberechtigt ist, sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.
Begründen Sie in Ihrem Schreiben genau, warum Sie der Forderung widersprechen. Nutzen Sie gern unseren unten stehenden Musterbrief für Ihren Inkasso-Widerspruch als Orientierung.
Es gibt dafür keine gesetzliche Frist. Sie sollten dennoch so schnell wie möglich widersprechen.
Inhalt:
Wenn Inkasso unberechtigte Forderung geltend macht: Widerspruch einlegen

Nicht jede Inkassoforderung ist auch berechtigt. Vor allem unseriöse Inkassounternehmen versenden Zahlungsaufforderungen, die völlig aus der Luft gegriffen sind.
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten und sich absolut sicher sind, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie dem widersprechen.
- Legen Sie gegen das Inkasso-Schreiben schriftlich Widerspruch ein und stellen Sie klar, dass Sie die Forderung nicht bezahlen werden.
- Begründen Sie Ihren Widerspruch gut. Fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise als Kopie bei, beispielweise, wenn Sie die ursprünglich berechtigte Forderung bereits bezahlt haben.
- Versenden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Zusätzlich können Sie Ihren Widerspruch gegen das Inkasso per E-Mail und/oder Fax verschicken.
- Setzen Sie Ihren vermeintlichen Gläubiger bzw. Vertragspartner von Ihrem Widerspruch in Kenntnis, indem Sie ihm eine Kopie des Schreibens senden.
Das Inkasso reagiert nicht auf Ihren Widerspruch, sondern schickt Ihnen weitere Zahlungsaufforderungen? Wenn Sie sicher sind, dass die Forderung wirklich unberechtigt ist, können Sie ein weiteres Schreiben versenden und klarstellen, dass Sie Ihren Inkasso-Widerspruch aufrechterhalten und weitere Zahlungsaufforderungen zwecklos sind. Schalten Sie ggf. einen Anwalt ein, wenn Sie unsicher sind, ob die Forderung nicht vielleicht doch berechtigt ist.
Widerspruch gegen ein Inkasso einlegen: Vorlage
Das folgende Muster betrifft den Widerspruch gegen ein Inkasso, das eine unberechtigte Forderung geltend macht.
Vermeintlicher Schuldner:
Vollständiger Name
Anschrift
Inkassounternehmen
Name und Anschrift
Ort, Datum
Betrifft: Name des (vermeintlichen) Gläubigers — (Ihr Name); Aktenzeichen des Inkassounternehmens
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Mahnung vom … fordern Sie einen Betrag in Höhe von … € von mir, weil ich angeblich einen Vertrag mit … geschlossen habe
Hiermit lege ich gegen diese Forderung und Ihr Inkasso Widerspruch ein. Ich werde weder die besagte Hauptforderung noch die von Ihnen geltend gemachten Inkassokosten bezahlen, weil sie unberechtigt sind.
Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:
Ich habe keinen Vertrag mit … geschlossen, sodass die Forderung schon dem Grunde nach gar nicht existiert. Für den Fall, dass Sie Ihre Forderung aufrechterhalten, verlange ich entsprechende Nachweise zum Datum, der Art und Weise des vermeintlichen Vertragsschlusses und für die ordnungsgemäße Belehrung nach den Regeln zum Fernabsatz.
Rein vorsorglich fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und wegen Irrtums an. Hilfsweise widerrufe ich den Vertrag und kündige fristlos.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eine bestrittene Forderung weder an die SCHUFA noch an andere Auskunfteien gemeldet werde darf.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt von meinem Inkasso-Widerspruch innerhalb von drei Wochen. Des Weiteren bitte ich Sie, darauf zu verzichten, weitere Zahlungsaufforderungen an mich zu versenden oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Denn ich werde auch Widerspruch gegen einen etwaigen Mahnbescheid einlegen. Weil Ihre Forderung unberechtigt ist, werde ich meinen Widerspruch auch künftig aufrechterhalten.
Mit freundlichem Gruß
[Unterschrift]
Inkasso-Schreiben erhalten: Wie Sie richtig vorgehen

Bewahren Sie Ruhe, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Schuldeneintreiber erhalten.
Ihr Konto wird deshalb nicht gleich morgen gepfändet.
Sie haben genug Zeit für die folgenden Schritte und um gegebenenfalls Inkasso-Widerspruch einzulegen:
- Forderung prüfen: Überlegen Sie genau, was Sie in letzter Zeit gekauft und welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben. Prüfen Sie genau, ob Sie bereits alle Rechnungen dazu beglichen Ist. Wenn doch noch ein Betrag offen ist, den das Inkassobüro jetzt berechtigterweise einfordert, sollten Sie diese Rechnung sofort bezahlen, um Folgekosten zu vermeiden.
- Inkassoschreiben unter die Lupe nehmen: Schauen Sie sich das Inkasso-Schreiben noch einmal genauer an. Wenn Sie das Geld auf ein ausländisches Bankkonto überweisen sollen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein unseriöses Inkassounternehmen. Fehlen Angaben zum Grund der Hauptforderung und zum vermeintlichen Gläubiger oder gibt es keine Auflistung zu den einzelnen Kosten, so weist dies auf einen möglichen Betrugsversuch hin, den Sie ignorieren oder bei der Polizei anzeigen können.
- Inkasso-Widerspruch einlegen: Der Zahlungsaufforderung eines seriösen Inkassodienstleisters sollten Sie unbedingt widersprechen, wenn diese unberechtigt ist. Seriöse Unternehmen werden Ihren Einwand rechtlich prüfen und angemessen darauf reagieren.
Wann ist eine Forderung unberechtigt? Insbesondere in den folgenden Fällen sollten Sie gegen das Inkasso Widerspruch einlegen:
- Die Geldforderung existiert nicht (mehr): Es gibt überhaupt keinen (wirksamen) Vertrag. Sie haben die tatsächlich bestehende Forderung bereits bezahlt oder sie ist bereits verjährt.
- Die Geldforderung besteht nicht in dieser Höhe: Die Forderung ist zwar dem Grunde nach berechtigt, aber nicht in der Höhe, beispielsweise weil Sie bereits einige Raten bezahlt haben und die Forderung damit zumindest teilweise erloschen ist.
- Die Inkassokosten sind unzulässig: Das Inkassounternehmen fordert viel zu hohe Gebühren oder stellt Ihnen unzulässige Kosten in Rechnung, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren.
- Das Inkasso erfolgte ohne Mahnung: Ein Widerspruch ist in diesem Fall nur sinnvoll, wenn Sie die Forderung bestreiten möchten oder wenn eine berechtigte Forderung noch gar nicht fällig ist. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen keine Mahnung erforderlich ist, z. b. wenn es einen festen Zahlungstermin gibt.