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Doppelpfändung: Wenn Lohn und Konto gleichzeitig gepfändet werden

Bei der Doppelpfändung werden gleichzeitig Konto und Einkommen gepfändet.
Bei der Doppelpfändung werden gleichzeitig Konto und Einkommen gepfändet.

FAQ: Doppelpfändung

Was versteht man unter einer Doppelpfändung?

Bei einer Doppelpfändung wird z. B. gleichzeitig eine Kontopfändung und eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung durchgeführt.

Wann ist eine Doppelpfändung unzulässig?

Die echte Doppelpfändung ist unzulässig. Der Gläubiger darf z. B. nicht zweimal eine Kontopfändung wegen derselben Forderung beantragen.

Kann man zweimal gepfändet werden?

Ja, die unechte Doppelpfändung von Lohn und Kontoguthaben ist erlaubt. Außerdem ist es möglich, dass mehrere Gläubiger gleichzeitig eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme anmelden.

Diese Video erklärt, was Doppelpfändung eigentlich bedeutet.

Was ist eine Doppelpfändung?

Es ist auch eine Doppelpfändung durch das Finanzamt möglich.
Es ist auch eine Doppelpfändung durch das Finanzamt möglich.

Gläubiger können einen Schuldner mithilfe des zuständigen Gerichts dazu zwingen, eine offene Forderung zu begleichen. Dabei handelt es sich um die Zwangsvollstreckung. Dem Gläubiger stehen in diesem Zusammenhang verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um ans Ziel zu kommen. Dazu gehören

  • die Kontopfändung und
  • die Lohn- bzw. Gehaltspfändung.

Im Rahmen der Doppelpfändung werden Gehalt und Konto gleichzeitig gepfändet. Es treffen also zwei Arten der Pfändung aufeinander.

Bei einer Gehalts- bzw. Lohnpfändung wird der Arbeitgeber über die Zwangsvollstreckungsmaßnahme informiert. Es ist dann seine Aufgabe, den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners zu ermitteln, der dann an den Gläubiger ausgezahlt wird. Grundlage dafür ist vor allem die aktuelle Pfändungstabelle. Den Restbetrag erhält der Schuldner.

Demgegenüber betrifft die Kontopfändung, wie der Name schon sagt, das Konto des Schuldners. Es wird gesperrt und der Gläubiger erhält Zugriff auf das sich darauf befindliche Guthaben. Der Schuldner kann sich jedoch davor schützen, dass sein Konto leergeräumt wird.

Dazu muss er ein P-Konto einrichten lassen. Auf diesem ist dann jeden Monat ein bestimmter Freibetrag geschützt. Nur die Summe, die diesen geschützten Betrag übersteigt, darf gepfändet und an den Gläubiger ausgezahlt werden.

Wie funktioniert die Doppelpfändung von Konto und Lohn bzw. Gehalt?

Der Gläubiger lässt die Doppelpfändung aufheben, wenn die Forderung beglichen wurde.
Der Gläubiger lässt die Doppelpfändung aufheben, wenn die Forderung beglichen wurde.

Wie geht die Doppelpfändung von Lohn bzw. Gehalt und Konto nun aber genau vonstatten? Legt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, kann er die Lohn- bzw. Gehaltspfändung beantragen.

Dem Schuldner bleibt dabei der pfändungsfreie Betrag, der ihm laut Pfändungstabelle zusteht. Die pfändbare Summe wird direkt an den Gläubiger überwiesen.

Der Pfändungsfreibetrag wird dann auf das Girokonto des Schuldners überwiesen. Hat der Gläubiger nun einen zweiten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, kann er zusätzlich noch eine Kontopfändung anstoßen. Der Schuldner lässt nun ein P-Konto einrichten.

Häufig verhält es sich so, dass das pfändungsfreie Einkommen höher ist als der Betrag, der auf einem P-Konto geschützt ist. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

  • Schuldner A ist ledig und hat keine Kinder. Sein Nettoeinkommen liegt bei 2.500 Euro. Laut den Vorgaben der Pfändungstabelle sind 661,50 Euro pfändbar (Stand 07/2025).
  • Dementsprechend überweist ihm sein Arbeitgeber den pfändungsfreien Betrag in Höhe von 1.838,50 Euro.
  • Auf seinem P-Konto ist aber nur der Grundfreibetrag von 1.560 Euro geschützt, wenn er der Bank keine P-Konto-Bescheinigung über den Erhöhungsbetrag vorlegt.
  • Der Gläubiger kann nun auch noch die Differenz – in diesem Fall 278,50 Euro – pfänden.

Haben Sie wegen zu hoher Schulden die Privatinsolvenz angemeldet? Eine Doppelpfändung im Insolvenzverfahren müssen Sie nicht fürchten. Alte Pfändungen aus der Zeit vor der Antragstellung dürfen dann nicht mehr bedient werden.

Ist die Doppelpfändung zulässig?

Unechte Doppelpfändung_ Laut ZPO ist sie erlaubt.
Unechte Doppelpfändung_ Laut ZPO ist sie erlaubt.

Der Pfändungsschutz soll dafür sorgen, dass Schuldner nicht völlig mittellos werden, sondern trotzdem weiterhin ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können. Vor diesem Hintergrund mag die folgende Frage auftauchen: Ist eine Doppelpfändung überhaupt erlaubt?

Die gesetzliche Grundlage rund um alles, was mit der Zwangsvollstreckung zusammenhängt, ist die Zivilprozessordnung (ZPO). In den entsprechenden Paragraphen ist die sogenannte unechte Doppelpfändung, das ist die gleichzeitige Pfändung von Konto und Einkommen, nicht verboten.

Es gibt jedoch auch eine unzulässige Doppelpfändung. Dabei handelt es sich um die sogenannte echte Doppelpfändung. Dabei pfändet ein Gläubiger zwei Mal das gleiche Pfändungsobjekt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn er ein Konto wegen einer einzelnen Forderung gleich zwei Mal pfändet.

Doppelpfändung durch verschiedene Gläubiger: Ist das erlaubt?

Haben Sie bei mehreren Gläubigern Schulden angehäuft, können diese gleichzeitig versuchen, Forderungen gegen Sie durchzusetzen. Melden unterschiedliche Gläubiger eine Pfändung an, dann gilt das sogenannte Prioritätsprinzip.

Das bedeutet, dass zunächst der Anspruch des Gläubigers, der zuerst die Durchführung einer Pfändung beantragt hat, befriedigt wird. Erst danach folgen in der entsprechenden Reihenfolge die übrigen Gläubiger.

Die Doppelpfändung spielt beim Anwartschaftsrecht eine wichtige Rolle. Dieses ist unter anderem dann von Belang, wenn ein Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt veräußert wird. In diesem Fall wird der Käufer erst dann zum Eigentümer, wenn er den vollen Kaufpreis bezahlt hat. Soll dieser Gegenstand nun vom Käufer gepfändet werden, bevor er der tatsächliche Eigentümer ist, muss in der Regel eine Doppelpfändung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass sowohl der Gegenstand an sich im Rahmen der Sachpfändung gepfändet werden muss als auch das Anwartschaftsrecht durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Doppelpfändung: Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Sie können einen Antrag auf P-Konto-Freigabe bei einer Doppelpfändung stellen.
Sie können einen Antrag auf P-Konto-Freigabe bei einer Doppelpfändung stellen.

Zwar ist die Doppelpfändung laut der ZPO erlaubt, trotzdem stellt sie für Schuldner meist eine große Belastung dar. Was können Betroffene unternehmen?

Schuldner können bei einer Doppelpfändung einen Antrag beim Gericht stellen und darum bitten, das P-Konto freigeben zu lassen. Das bedeutet, dass ihr Freibetrag auf die Höhe des unpfändbaren Einkommens angehoben wird.

Bis das zuständige Gericht die Entscheidung fällt, können jedoch Wochen vergehen. Aus diesem Grund sollte der Schuldner außerdem darum bitten, die Vollstreckung einstweilig einzustellen. Kommt das Gericht der Bitte nach, wird die Kontopfändung vorläufig eingestellt, bis es eine Entscheidung getroffen hat.

Vorlage für den Antrag auf P-Konto-Freigabe bei einer Doppelpfändung

Anbei finden Sie eine Vorlage für den Antrag, um bei einer Doppelpfändung eine P-Konto-Freigabe zu erreichen. Beachten Sie jedoch, dass Sie dieses Muster nicht ungeprüft übernehmen sollten. Es sollte stets an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben.

Antrag bei der Doppelpfändung: Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages

Name Absender
Adresse
PLZ Ort

Zuständiges Gericht
Adresse
PLZ Ort

Datum, Ort

Antrag auf Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages gemäß § 906 Abs. 2 ZPO

Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr …,

bezüglich der Kontopfändung

Gläubiger: _______________________________________
Gericht: __________________________________________
Geschäftszeichen: _______________________________

bitte ich um die Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages.

Bei dem Konto
IBAN: _____________________________
BIC: ______________________________
Bank: _____________________________
handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto. Auf diesem wird aktuell ein Betrag in Höhe von __________ Euro geschützt.

Zusätzlich wird mein Einkommen gepfändet. Es handelt sich also um eine Doppelpfändung.

Mir verbleibt derzeit ein pfändbares Einkommen in Höhe von __________ Euro. Dieses übersteigt den Freibetrag auf meinem Pfändungsschutzkonto in Höhe von __________ Euro damit um __________ Euro.

Ich bitte Sie darum, einen abweichenden pfändungsfreien Betrag in Höhe meines unpfändbaren Einkommens anzusetzen.

Zusätzlich beantrage ich die einstweilige Einstellung der Vollstreckung, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

P-Konto-Freigabe bei Doppelpfändung: Antrag (Muster) im Word-Format (.doc)

P-Konto-Freigabe bei Doppelpfändung: Antrag (Muster) im PDF-Format (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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