
FAQ: Darlehensschulden
Darlehensschulden entstehen, sobald der Darlehensgeber das vereinbarte Darlehen auszahlt. Die Schulden bestehen aus der Darlehenssumme und den Zinsen.
Die beiden Begriffe werden gewöhnlich synonym verwendet, während im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nur das Darlehen geregelt wird. Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied.
Ein Darlehen und Darlehensschulden verjähren gewöhnlich nach drei Jahren. Mehr dazu lesen Sie hier.
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Darlehen und Darlehensschulden: Definition

Was ist ein Darlehensschuldner? Sind Darlehensschulden langfristig zu tragen?
Um zu klären, was Darlehensschulden sind, ist zunächst ein kurzer Blick auf die Definition eines Darlehens hilfreich.
Ein Darlehen wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 488 „Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag“ wie folgt definiert:
„(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.“
Weiter wird in diesem Paragraphen festgehalten, dass Die vereinbarten Zinsen, die der Darlehensnehmer zahlen muss, normalerweise jedes Jahr fällig sind. Wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahr zurückgezahlt wird, sind die Zinsen zusammen mit der Rückzahlung des Darlehens fällig.
Wenn im Vertrag kein bestimmter Rückzahlungszeitraum festgelegt wurde, gibt es die Möglichkeit, dass entweder der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer den Vertrag kündigen kann, damit schließlich das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Diese Kündigung muss jedoch drei Monate vorher angekündigt werden. Im Falle, dass keine Zinsen vereinbart wurden, hat der Darlehensnehmer das Recht, das Darlehen jederzeit ohne Kündigung zurückzahlen, wie in Absatz 3 von § 488 des BGB formuliert ist.
Ein Darlehen ist also eine vertraglich geregelte Möglichkeit, Fremdkapital für sich selbst zu nutzen. Vorab wird die Kreditwürdigkeit geprüft. Das Fremdkapital wird über einen bestimmten Zeitraum inklusive erhobener Zinsen zurückgezahlt.
Darlehensschulden entstehen also in dem Moment, in dem das Geld vom Darlehensgeber (zum Beispiel die Bank) an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird. Sie setzen sich einerseits aus dem vom Darlehen übriggebliebenen Betrag und andererseits den während der Laufzeit entstandenen Zinsen zusammen. Die Darlehensschulden sinken, je mehr Raten zurückgezahlt wurden.
Verjährung von Darlehensschulden

Laut § 194 „Gegenstand der Verjährung“ des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann eine Verjährung eintreten, denn demnach unterliegen Ansprüche einer Verjährung.
Daher kann zum Beispiel auch ein privates Darlehen verjähren. Das lässt sich so erklären, dass der Darlehensgeber vom Darlehensnehmer die Rückzahlung verlangt, also einen Anspruch hat. § 195 des BGB besagt, dass diese regelmäßige Verjährungsfrist bei drei Jahren liegt.
Diese Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (das Darlehen ausgezahlt wurde). Das heißt konkret:
- Die Darlehensschulden sind zum Beispiel am 1. Juni 2022 entstanden
- Die Verjährungsfrist beginnt dann am 31. Dezember 2022
- und endet am 31. Dezember 2025.
- Dabei handelt es sich um die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Verbindlichkeit von Darlehensschulden
In der Finanzwelt wird oft von sogenannten langfristigen oder kurzfristigen Verbindlichkeiten gesprochen. Sind Darlehensschulden also langfristig oder kurzfristig?
Kurzfristige Verbindlichkeiten sind unter anderem Steuern, Dienstleistungen zu beauftragen, Bestellungen und andere Einkäufe oder ein Dispokredit. Von langfristigen Verbindlichkeiten wird gesprochen, wenn die Verpflichtungen über ein Jahr laufen. Dazu zählen: Hypotheken, Anleihen und eben auch Darlehensschulden. Da ein Darlehensvertrag meist über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird, handelt es sich bei Darlehensschulden um langfristige Verbindlichkeiten.