
FAQ: Insolvenzregister
Das Insolvenzregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren in Deutschland veröffentlicht werden.
Einen offiziellen oder beglaubigten Auszug erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht). Das Online-Portal zeigt die Informationen nur zur Einsicht an, stellt aber kein amtliches Dokument zum Download bereit. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Einträge bezüglich der Insolvenz werden in der Regel sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens aus dem Online-Register gelöscht.
Inhalt:
Was ist das Insolvenzregister?

Das Insolvenzregister ist ein offizielles Verzeichnis, in dem alle rechtlich relevanten Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren in Deutschland veröffentlicht werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 9 der Insolvenzordnung (InsO). Es dient der Transparenz im Wirtschaftsverkehr und soll Gläubiger sowie potenzielle Geschäftspartner über die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners informieren.
In Deutschland gibt es ein öffentliches Insolvenzregister, welches ein zentrales, länderübergreifendes Portal im Internet ist. Dort können Sie tagesaktuell Informationen zu laufenden und beendeten Verfahren einsehen.
Kann jeder das Insolvenzregister einsehen?
Jeder, der über das Internet verfügt, kann das Portal nutzen. Eine Auskunft aus dem Insolvenzregister erfordert jedoch konkrete Suchkriterien. Sie können nicht einfach eine Liste aller Schuldner in Ihrer Stadt herunterladen. Folgendes sollten Sie dabei beachten:
- Suchkriterien: Um Informationen zu finden, müssen Sie in der Regel den Namen, den Wohnsitz (oder Sitz des Unternehmens) und idealerweise das Aktenzeichen des Verfahrens kennen.
- Datenschutz: Das Portal verhindert durch technische Barrieren (wie Captchas) ein massenhaftes Auslesen der Daten.
Wie bekomme ich einen Auszug aus dem Insolvenzregister?

Ein einfacher Blick in das Online-Portal reicht für viele private Zwecke aus. Wenn Sie jedoch gegenüber Behörden, Vermietern oder Banken einen offiziellen Nachweis benötigen, brauchen Sie einen formellen Auszug aus dem Insolvenzregister.
Einen beglaubigten oder offiziellen Auszug erhalten Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) Ihres Wohnortes. Die Online-Plattform bietet lediglich eine Ansicht der Bekanntmachungen, aber kein amtliches Dokument zum Herunterladen.
Um einen Auszug aus dem Insolvenzregister zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Zuständigkeit prüfen: Ermitteln Sie das Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz oder den Sitz Ihres Unternehmens zuständig ist.
- Antrag stellen: Sie können die Auskunft aus dem Insolvenzregister des Amtsgerichts schriftlich (per Post oder Fax) oder oft auch persönlich vor Ort beantragen.
- Kosten: Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft fällt in der Regel eine Gebühr an (oft ca. 15 bis 20 Euro).
- Inhalt: Der Auszug bestätigt, ob gegen Sie ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war und in welchem Stadium es sich befindet.
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Schuldnerart: Bei Unternehmen sind im Insolvenzregister die Bekanntmachungen oft umfangreicher (z. B. Informationen über Insolvenzverwalter, Gläubigerversammlungen und Sanierungspläne). Bei Privatpersonen liegt der Fokus meist auf der Eröffnung des Verfahrens und dem Erhalt der Restschuldbefreiung nach drei Jahren.
Wie lange steht man im Insolvenzregister?

Die Speicherfrist für Insolvenzregister-Bekanntmachungen im Internet ist streng geregelt:
- Die meisten Informationen werden sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens gelöscht (§ 3 InsoBekV).
- Wurde die Restschuldbefreiung erteilt, wird auch diese Information nach sechs Monaten aus dem Internet-Portal entfernt.
Lange Zeit blieben Einträge bei der SCHUFA drei Jahre lang bestehen. Inzwischen haben sich die Auskunfteien jedoch dazu verpflichtet, die Daten zur Restschuldbefreiung ebenfalls bereits nach sechs Monaten zu löschen, analog zum amtlichen Register.