
FAQ: Bestellung einer Grundschuld
Als Grundschuldbestellung wird laut Definition der Vorgang bezeichnet, der zur Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch erforderlich ist. Durch diese sichern Banken Darlehen etwa für einen Immobilienkauf ab.
Nein, für eine erfolgreiche Grundschuldbestellung muss die Bank bereits eine Zusage für den benötigten Kredit erteilt haben. Die Eintragung der Grundschuld ist dabei die Voraussetzung für die Auszahlung des Geldes.
Die anfallenden Gerichts- und Notarkosten für eine Grundschuldbestellung ergeben sich aus den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und der Höhe der Grundschuld. Mehr dazu hier.
Inhalt:
Grundschuldbestellung – was ist das?

Finanzieren Sie einen Hauskauf über einen Kredit, verlangt die geldgebende Bank als Sicherheit üblicherweise die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie. Denn sollten Sie zahlungsunfähig werden, kann das Kreditinstitut dadurch ohne ein Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung einleiten. Der Vorgang, der zur Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch führt, wird dabei als Grundschuldbestellung bezeichnet und muss bei einem Notar durchgeführt werden. Doch wie läuft eine Grundschuldbestellung ab?
Bevor Sie die Bestellung der Grundschuld in Angriff nehmen können, gilt es die notwendigen Dokumente zu besorgen. Der nachfolgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Unterlagen für eine Grundschuldbestellung erforderlich sind:
- Grundschuldbestellungsformular der Bank
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Aktueller Grundbuchauszug (wird meist vom Notariat gezogen)
- Ggf. Finanzierungsbestätigung der Bank
- Ggf. Vollmacht bei Abwesenheit
Haben Sie eine Kreditzusage von Ihrer Bank erhalten, versendet diese ein Grundschuldbestellungsformular. Abhängig vom Kreditinstitut wird der Vordruck entweder direkt an den Notar oder an die Kreditnehmer für die Weiterleitung an den Notar übersendet. Anschließend wird ein Notartermin für die Beurkundung der Grundschuldbestellung vereinbart. Häufig lässt sich dieser Termin mit der Beurkundung des Kaufvertrages kombinieren. Allerdings ist die Grundschuldbestellung auch jederzeit nach dem Kaufvertrag und der Eintragung als neuer Eigentümer möglich.
Nach der Beurkundung der Grundschuldbestellung übersendet der Notar eine Ausfertigung der Urkunde an das Grundbuchamt und die Bank. Wurde die Grundschuld erfolgreich eingetragen, erhält die kreditgebende Bank zudem einen Grundbuchauszug als Nachweis über die korrekte Eintragung der Belastung. Erst danach erfolgt üblicherweise die Auszahlung des Darlehens.
Wie lange dauert eine Grundschuldbestellung?
In der Regel sollten Sie bei einer Grundschuldbestellung von einer Dauer von zwei bis sechs Wochen ausgehen. Allerdings können die Bearbeitungszeiten je nach Grundbuchamt erheblich variieren. Ist die Zeit knapp, kann der Notar allerdings einen begründeten Eilantrag beim Grundbuchamt stellen, um die Grundschuldbestellung zu beschleunigen. Bedenken Sie darüber hinaus auch, dass Sie mitunter auch etwas warten müssen, bis Sie einen Notartermin für die Grundschuldbestellung erhalten.
Wie sieht eine Grundschuldbestellung aus?

Das Formular für die Bestellung einer Grundschuld wird üblicherweise von der kreditgebenden Bank bereitgestellt, vom Notar ausgefüllt und anschließend beurkundet. Dies hat zur Folge, dass die Vorlage je nach Bank anders aussehen kann. Nachfolgend finden Sie zur Orientierung das Muster einer Grundschuldbestellungsurkunde zum Download.
Hier herunterladen!
UVZ-Nr.: [xxx/xxxx]
Bestellung einer Grundschuld
mit Übernahme der persönlichen Haftung und mit Unterwerfung
unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Heute, am [xx.xx.xxxx]
erschien(en) vor mir, [Name des Notars], dem unterzeichnenden Notar,
1. Grundschuldbestellung
[Name und Anschrift des Darlehensnehmers]
– nachstehend: Besteller –
und bestellt hiermit unwiderruflich an dem in Nr. 7 näher bezeichneten Grundbesitz für die [Name und Standort der Bank]
– nachstehend: Bank –
eine Grundschuld ohne Brief im Betrag von [Kreditsumme] EUR
Betrag in Worten: [Kreditsumme als Wort]
Die Grundschuld ist von heute ab mit jährlich 15 vom Hundert zu verzinsen. Die Zinsen sind je am ersten Tag des folgenden Kalenderjahres nachträglich zu entrichten.
Die Grundschuld soll die in Nr. 7 angegebene Rangstelle erhalten.
2. Dingliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Der Besteller unterwirft sich wegen aller Ansprüche aus dieser Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung.
3. Eintragungsbewilligung und Eintragungsantrag
Der Besteller bewilligt und beantragt, dass die Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung für die Bank gemäß Nrn. 1 und 2 dieser Urkunde ins Grundbuch einzutragen ist.
Der Besteller stimmt der Beschaffung aller erforderlichen Löschungen oder Rangänderungen zu, beantragt deren grundbuchamtlichen Vollzug und ermächtigt den beurkundenden Notar dazu, diese Urkunde zum getrennten Vollzug einzelner Anträge beim Grundbuchamt vorzulegen.
4. Weitere Anträge ans Grundbuchamt
Der Besteller beantragt der Bank nach Eintragung der Grundschuld eine unbeglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes auf seine Kosten zu übersenden.
5. Übernahme der persönlichen Haftung und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
[Namen des Schuldners] übernimmt die persönliche Haftung für die Zahlung des Geldbetrages, dessen Höhe der vereinbarten Grundschuld entspricht. Der Anspruch aus der persönlichen Haftung ist fällig. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Jeder einzelne unterwirft sich wegen dieser Haftung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Die Bank kann die persönliche Haftung auch schon vor der Eintragung der Grundschuld und ohne vorherige Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz geltend machen.
6. Schlussbestimmungen
Von der gegenwärtigen Urkunde ist der Bank unverzüglich nach Beurkundung eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen. Der Besteller erhält eine einfache Abschrift.
Der Besteller beauftragt hiermit den Notar, von dieser Urkunde zugunsten der Bank Gebrauch zu machen und erteilt dem Notar Vollmacht zum Empfang von Zustellungen und Erklärungen aller Art, die mit der Begründung dieser Grundschuld in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Der Besteller übernimmt sämtliche Kosten für diese Urkunde und für ihren Vollzug.
7. Belasteter Grundbesitz und Rangbestimmungen
[Angaben zu Grundstück und Rangbestimmung]
[Unterschrift des Bestellers]
[Unterschrift und Siegel des Notars]
Was kostet es, eine Grundschuld zu bestellen?

Die Grundschuldbestellung beim Notar geht mit Kosten einher. Wie hoch diese ausfallen, ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Darüber hinaus spielen auch die Höhe sowie die Art der Grundschuld eine entscheidende Rolle. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Bestellung einer sogenannten Grundschuld ohne Brief.
Bei einer Grundschuldbestellung erheben sowohl der Notar als auch das zuständige Grundbuchamt Gebühren. Wie hoch diese für verschiedene Kreditsummen ausfallen, zeigt die nachfolgende Tabelle:
| Betrag der Grundschuld | Gebühren des Notars * | Gebühren des Grundbuchamtes |
|---|---|---|
| 100.000 € | 273 € | 273 € |
| 200.000 € | 435 € | 435 € |
| 300.000 € | 635 € | 635 € |
| 400.000 € | 785 € | 785 € |
| 500.000 € | 935 € | 935 € |
| 600.000 € | 1.095 € | 1.095 € |
| 700.000 € | 1.255 € | 1.255 € |
| 800.000 € | 1.415 € | 1.415 € |
| 900.000 € | 1.575 € | 1.575 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 1.735 € |
| * zusätzlich fallen 19 % Umsatzsteuer und Auslagen an | ||
Lassen sich die Gebühren für die Grundschuldbestellung als Anschaffungskosten oder Werbungskosten von der Steuer absetzen? Die vom Notar und dem Grundbuchamt erhobenen Gebühren gehören zu den sogenannten Geldbeschaffungskosten und lassen sich dadurch in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.