
FAQ: Grundschuldeintragung
Als Grundschuldeintrag wird der Vermerk einer Grundschuld im Grundbuch bezeichnet. Dieser dient als Sicherheit für einen Kredit und ermöglicht bei Zahlungsschwierigkeiten die Zwangsversteigerung der belasteten Immobilie durch die Bank. Dem Eintrag geht eine Grundschuldbestellung beim Notar voraus.
Nein, nur ein Notar kann eine Grundschuld eintragen lassen. Eine Privatperson ist dazu nicht berechtigt.
Die Kosten für eine Grundschuldeintragung unterliegen den Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und richten sich unter anderem nach der Höhe des Kredits. Mehr dazu hier.
Sind die Banken bereit dazu, weitere Kredite für ein Grundstück zu erteilen, können grundsätzlich weitere Grundschulden eingetragen werden. Da bei einer Zwangsversteigerung die Rangordnung der Belastungen bei der Begleichung bestehender Ansprüche eine wichtige Rolle spielt, kann es allerdings schwieriger sein, eine Bank zu finden, die eine nachrangige Grundschuld eintragen lassen will.
Inhalt:
Grundschuldeintragung: Voraussetzungen und Ablauf

Finanzieren Sie den Kauf einer Immobilie über eine Bank, lässt sich diese eine Grundschuld eintragen als Sicherheit für den Kredit. Denn ist der Darlehensnehmer zahlungsunfähig und kann somit die monatlichen Raten nicht mehr begleichen, kann das Kreditinstitut eine Zwangsversteigerung in die Wege leiten, um sein Geld wiederzubekommen.
Dafür wird der Kredit als sogenannte Belastung ins Grundbuch der Immobilie eingetragen. Die Grundschuldeintragung leitet dabei der Notar durch eine Beurkundung in die Wege. Häufig erfolgt die Bestellung einer Grundschuld im Zuge des Hauskaufes, sodass nur ein Notartermin erforderlich ist. Allerdings können Sie als Besitzer einer Immobilie eine Grundschuld auch nachträglich eintragen lassen, wenn Sie diese bei einem Kredit als Sicherheit angeben.
Damit Grundbuchämter eine Grundschuld eintragen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählen:
- Kreditzusage der Bank
- Notarielle Beurkundung der Grundschuldbestellung
- Bezahlung der Gerichtskosten
Doch wie sieht bei einer Grundschuldeintragung üblicherweise der Ablauf aus? Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der einzelnen Schritte vom geplanten Hauskauf bis zur Grundschuldeintragung:
- Kreditzusage durch die Bank: Die Finanzierung der Immobilie steht und Sie erhalten die Vordrucke für die Grundschuldbestellung.
- Beurkundung beim Notar: Nachdem vorab alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, können Kaufvertrag und Grundschuldbestellung beurkundet werden
- Grundschuldbestellung beim Grundbuchamt: Der Notar beantragt die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt.
- Grundschuldeintragung erfolgt: Das Grundbuchamt hat die Grundschuld erfolgreich eingetragen und den Notar darüber informiert. Unter Umständen müssen zuvor die Gerichtskosten beglichen werden.
- Auszahlung des Kredits: Die finanzierende Bank erhält vom Notar eine Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch als Nachweis darüber, dass die Grundschuld eingetragen ist. Das Darlehen kann nun ausgezahlt werden.
Wie lange dauert es, eine Grundschuld eintragen zu lassen?
Wollen Sie eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen, hängt die Dauer des Vorgangs von verschiedenen Faktoren ab. So kommt es darauf an,
- wie schnell die Bank Ihren Kreditantrag genehmigt und die erforderlichen Formulare bereitstellt,
- wie schnell Sie einen Termin beim Notar für die Beurkundung der Grundschuldbestellung erhalten und
- wie schnell das Grundbuchamt diese bearbeitet.
Im Durchschnitt sollten Sie ab dem Erhalt der benötigten Unterlagen für die Eintragung der Grundschuld einen Zeitrahmen von zwei bis sechs Wochen einplanen. Drängt die Zeit sehr, kann der Notar mit einem begründeten Eilantrag unter Umständen die Grundschuldeintragung beschleunigen. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.
Grundschuld eintragen lassen: Welche Kosten fallen an?

Lassen Sie durch einen Notar eine Grundschuld eintragen, entstehen dadurch Kosten. Wie hoch die Gebühren dabei für den Notar und das Grundbuchamt ausfallen, schreibt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fest. Dabei wird die Höhe des Darlehens berücksichtigt, wenn Sie durch den Notar eine Grundschuld eintragen lassen.
Welche Kosten anfallen, zeigt die nachfolgende Tabelle exemplarisch für verschiedene Darlehenssummen bei einer Grundschuld ohne Brief (Buchgrundschuld).
| Betrag der Grundschuld | Gebühren des Notars * | Gebühren des Grundbuchamtes |
|---|---|---|
| 100.000 € | 273 € | 273 € |
| 200.000 € | 435 € | 435 € |
| 300.000 € | 635 € | 635 € |
| 400.000 € | 785 € | 785 € |
| 500.000 € | 935 € | 935 € |
| 600.000 € | 1.095 € | 1.095 € |
| 700.000 € | 1.255 € | 1.255 € |
| 800.000 € | 1.415 € | 1.415 € |
| 900.000 € | 1.575 € | 1.575 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 1.735 € |
| * zusätzlich fallen 19 % Umsatzsteuer und Auslagen an | ||
Übrigens! Die Gebühren für die Grundschuldeintragung lassen sich steuerlich absetzen. Allerdings handelt es sich bei den Kosten für die Eintragung einer Grundschuld nicht um Anschaffungskosten, sondern diese lassen sich als Werbungskosten geltend machen.