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Ist das Weihnachtsgeld pfändbar?

Darf Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Darf Weihnachtsgeld gepfändet werden?

FAQ: Pfändung von Weihnachtsgeld

Kann Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei, wenn es einen Betrag von 780 € nicht übersteigt. Bei einer Pfändung wegen Unterhaltsforderungen gelten andere Regeln, die wir hier erklären.

Ist Weihnachtsgeld pfändbar in der Privatinsolvenz?

Auch während der Privatinsolvenz ist Weihnachtsgeld in Höhe von bis zu 780 € unpfändbar. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Wie schütze ich mein Weihnachtsgeld vor einer Pfändung?

Bei einer Kontopfändung benötigen Sie ein P-Konto. Beantragen Sie rechtzeitig die Freigabe des Weihnachtsgelds. Wird nur Ihr Lohn (nicht aber Ihr Konto) gepfändet, muss der Arbeitgeber die Unpfändbarkeit des Weihnachtsgeld von sich aus beachten.

Ist Weihnachtsgeld pfändbar bei einer Lohnpfändung?

Wie viel Weihnachtsgeld ist pfändbar?
Wie viel Weihnachtsgeld ist pfändbar?

Laut § 850a Nr. 4 ZPO gehört Weihnachtsgeld zu den unpfändbaren Bezügen – allerdings nur bis zu der Hälfte des aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrags.

Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 1.499,99 € – aufgerundet auf den nächsten vollen 10-€-Betrag also bei 1.500 €. Bis zur Hälfte dieser Pfändungsfreigrenze ist Weihnachtsgeld nicht pfändbar.

Wer eine solche Sonderzahlung von höchstens 750 € erhält, darf das Geld vollständig behalten.

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, den pfändbaren und den unpfändbaren Lohnanteil zu berechnen – unter Einhaltung des gesetzlichen Pfändungsschutzes. Er muss bei der Lohnpfändung beachten, dass Weihnachtsgeld unpfändbar ist, und Ihnen die unpfändbaren Bestandteile Ihres Gehalts und Weihnachtsgelds auszahlen.

Gut zu wissen: Der gesetzliche Pfändungsschutz greift auch, wenn die Sonderzahlung nicht Weihnachtsvergütung oder Weihnachtsgeld heißt. Es genügt vielmehr, wenn der Arbeitgeber das Geld in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zu Weihnachten auszahlt, also zwischen Anfang November und Mitte Januar.

Ist Weihnachtsgeld pfändbar auf einem P-Konto?

Der gesetzliche Pfändungsschutz greift bei einer Kontopfändung von Weihnachtsgeld nicht automatisch. Und selbst wenn der Schuldner bereits ein P-Konto führt, dürften der Grundfreibetrag und von einer P-Konto-Bescheinigung erfassten Beträge nicht ausreichen, um das Weihnachtsgeld zu schützen.

Deshalb muss der Schuldner rechtzeitig die Freigabe dieser Sonderzahlung beim Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle beantragen. Denn wenn die Bank das Geld an den Gläubiger ausgezahlt hat, lässt es sich in der Regel nicht mehr zurückholen.

Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld bei Unterhaltsansprüchen

Ist Weihnachtsgeld pfändbar, wenn wegen Unterhalt gepfändet wird? Ja, denn hier gilt § 850a Nr. 4 ZPO nicht.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar, wenn wegen Unterhalt gepfändet wird? Ja, denn hier gilt § 850a Nr. 4 ZPO nicht.

Betreibt ein unterhaltsberechtigter Gläubiger die Pfändung wegen rückständiger Unterhaltsforderungen, so gelten etwas andere Regeln:

  • Die gesetzlichen Pfändungsfreibeträge gelten hier nicht. Sie werden zugunsten des Unterhaltsgläubigers herabgesetzt. Dem Schuldner ist lediglich so viel zu belassen, wie er „für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten“ benötigt.
  • Außerdem ist Weihnachtsgeld pfändbar. Die in § 850a Nr. 4 ZPO benannten Beschränkungen gelten hier nicht. Aber laut 850d Abs. 1 S. 2 ZPO steht ihm „mindestens die Hälfte des nach § 850a unpfändbaren Betrages“ zu – als 375 € von den ursprünglich unpfändbaren 750 €.

Privatinsolvenz: Weihnachtsgeld ist nicht pfändbar

Während des Insolvenzverfahrens gelten die Vorschriften über den gesetzlichen Pfändungsschutz und damit auch § 850a Nr. 4 ZPO entsprechend. Das bedeutet, dass das Weihnachtsgeld bis zu einem Betrag von 750 € nicht pfändbar ist.

Trotzdem ist es ratsam, dass der Schuldner ab der Eröffnung der Privatinsolvenz ein P-Konto führt, um die ihm zustehenden Beträge zu schützen. Denn ab der Insolvenzeröffnung unterliegt ein normales Girokonto der Verfügungsgewalt des Insolvenzverwalters.

Der Insolvenzverwalter muss das P-Konto nicht erst freigeben, sodass der Schuldner frei über die unpfändbaren Bezüge verfügen darf. Das ist ausdrücklich in § 36 Abs. 1 S. 3 InsO geregelt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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