
FAQ: Vorläufiges Zahlungsverbot
Sie können die Forderung prüfen und/oder den Gläubiger kontaktieren und eine Einigung suchen. Auch eine Schuldnerberatung kann Ihnen weiterhelfen. Bei Bedarf können Sie auch eine Erinnerung gegen das Zahlungsverbot beim Gericht einlegen.
Ein vorläufiges Zahlungsverbot führt zur Sperrung Ihres Bankkontos. Sie können dann kein Geld abheben und keine Überweisungen tätigen. Auch eingehende Zahlungen werden blockiert. Hier finden Sie weitere Informationen.
Bei einem P-Konto wird ihr Geld bis zu einem bestimmten Betrag vor einer Pfändung geschützt. Beträge über der Pfändungsfreigrenze können jedoch gepfändet werden.
Ein vorläufiges Zahlungsverbot ist maximal einen Monat lang gültig. In dieser Zeit muss der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken.
Inhalt:
Das vorläufige Zahlungsverbot erklärt

Ziel des vorläufigen Zahlungsverbots ist es, das Vermögen des Schuldners zu sichern, damit er es nicht beiseiteschaffen kann, bevor der Gläubiger seine Forderung gerichtlich durchsetzt. Ein vorläufiges Zahlungsverbot ist also eine Art „Schnellschuss“, um zu verhindern, dass das Geld des Schuldners für den Gläubiger bei einer späteren Pfändung nicht mehr verfügbar ist.
Ein vorläufiges Zahlungsverbot ist per Definition ein Instrument aus der Zivilprozessordnung (ZPO). Es ermöglicht Gläubigern, auf das Konto des Schuldners zuzugreifen und dort befindliches Guthaben zu blockieren, noch bevor der Gläubiger einen gerichtlichen Titel gegen den Schuldner erwirkt hat. In diesem Ratgeber erklären wir, wann es zu einem vorläufigen Zahlungsverbot kommt und wie Sie als Schuldner damit umgehen können.
Die Zustellkosten für ein vorläufiges Zahlungsverbot kann der Gläubiger im Nachhinein geltend machen.
Vorläufiges Zahlungsverbot ohne Pfüb – geht das überhaupt?
Normalerweise braucht ein Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Pfüb), um das Konto des Schuldners zu pfänden. Dieser Pfüb wird vom Gericht erlassen und setzt einen gültigen Titel (z. B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid) voraus.
Ein vorläufiges Zahlungsverbot kommt allerdings ohne einen solchen Pfüb aus. Es wird in der Regel in Form einer Vorpfändungsbenachrichtigung vom Gerichtsvollzieher an den Arbeitgeber des Schuldners und den Schuldner selbst zugestellt. Der Gläubiger muss lediglich glaubhaft machen, dass er eine Forderung gegen den Schuldner hat. Das Verfahren ist also schneller und einfacher als eine reguläre Kontopfändung.
Welche Wirkung hat ein vorläufiges Zahlungsverbot?

Die Wirkung eines vorläufigen Zahlungsverbots ist für Sie als Schuldner erheblich, denn eine Vorpfändung hat die Sperrung Ihres Bankkontos zur Folge. Sobald die Bank das vorläufige Zahlungsverbot erhalten hat, darf sie kein Geld mehr an den Schuldner auszahlen. Das Konto ist faktisch eingefroren. Der Schuldner kann also kein Geld mehr von seinem Konto abheben oder überweisen. Das betrifft auch Daueraufträge und Lastschriften. Auch neu eingehende Zahlungen, zum Beispiel monatliches Gehalt, sind von dieser Sperrung betroffen und für den Schuldner nicht mehr verfügbar.
Vorläufiges Zahlungsverbot bei einem P-Konto: Ist das möglich?
Wenn Sie ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) haben, kann ein vorläufiges Zahlungsverbot in der Regel nicht erwirkt werden. Das P-Konto bietet bis zum gesetzlichen Freibetrag Pfändungsschutz. Auch für ein vorläufiges Zahlungsverbot greift die Pfändungsfreigrenze, sofern es sich um ein P-Konto handelt.
Sie dürfen nur über ein einziges P-Konto verfügen.
Was kann ich gegen ein vorläufiges Zahlungsverbot tun?
Ein vorläufiges Zahlungsverbot kann überwältigend sein. Doch es gibt Maßnahmen, die Sie ergreifen können:
1. Prüfen Sie die Forderung
Überprüfen Sie, ob die Forderung, die das vorläufige Zahlungsverbot ausgelöst hat, überhaupt berechtigt ist. Haben Sie die Rechnung vielleicht bereits bezahlt? Gibt es die Forderung überhaupt? Ist die Höhe der Forderung korrekt?
2. Nehmen Sie Kontakt zum Gläubiger auf

Oftmals lässt sich eine Lösung finden, wenn Sie direkt mit dem Gläubiger in Kontakt treten. Bieten Sie beispielsweise eine Ratenzahlung an. Wenn Sie eine Einigung erzielen, kann der Gläubiger ein vorläufiges Zahlungsverbot wieder zurücknehmen.
3. Schuldnerberatung
Gerade im Fall einer Vorpfändung ist der Gang zu einer Schuldnerberatungsstelle sehr wichtig. Die Berater können Ihre individuelle Situation einschätzen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben.
4. Erinnerung gegen das vorläufige Zahlungsverbot einlegen
Sie haben die Möglichkeit, eine Erinnerung gegen das vorläufige Zahlungsverbot einzulegen (§ 845 Abs. 3 ZPO). Dabei handelt es sich um eine Art Beschwerde, die Sie beim zuständigen Gericht einreichen. Damit können Sie die Rechtmäßigkeit des Zahlungsverbots überprüfen lassen. Dies sollte jedoch in der Regel mit Hilfe eines Anwalts erfolgen.
Ein vorläufiges Zahlungsverbot ist, wie der Name schon sagt, vorläufig. Es hat eine begrenzte Gültigkeit. Der Gläubiger muss innerhalb einer bestimmten Frist (bis zu einem Monat) einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Gericht beantragen. Tut er dies nicht, verliert das vorläufige Zahlungsverbot seine Wirkung. Es gibt in der Regel keine Verlängerung des vorläufigen Zahlungsverbots.
Ein vorläufiges Zahlungsverbot kann Gebühren verursachen