
FAQ: Vorpfändung
Die Vorpfändung – auch vorläufiges Zahlungsverbot genannt – ist eine Maßnahme, mit der ein Gläubiger verhindern kann, dass der Schuldner oder der Drittschuldner das Geld auszahlt, bevor die eigentliche Pfändung durchgeführt wird.
Ja, bei der Vorpfändung sperrt die Bank das Konto des Schuldners. Was Schuldner in diesem Fall machen können, erklären wir hier.
Das vorläufige Zahlungsverbot dauert einen Monat. Innerhalb dieser Frist muss der Gläubiger dem Schuldner den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen.
Inhalt:
Das vorläufige Zahlungsverbot – Was bedeutet Vorpfändung?

Die Vorpfändung ist laut Definition ein rechtliches Mittel eines Gläubigers, bereits vor der eigentlichen Pfändung einer Forderung eine gewisse Sicherung zu bekommen.
Das bedeutet, dass der Gläubiger dem Schuldner oder dem Drittschuldner bereits vor der Pfändung mitteilen lassen kann, dass es bald zu einer Pfändung kommt. Ziel dabei ist, dass der Schuldner die Forderung nicht mehr nutzt und der Drittschuldner nichts mehr auszahlt.
Achtung: Damit die Vorpfändung wirksam ist, muss der Gläubiger über einen gerichtlichen Vollstreckungstitel verfügen – denn hierbei handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme.
Was ist also der Unterschied zwischen der Vorpfändung und der Pfändung?
Bei der Vorpfändung handelt es sich um eine vorläufige, kurzfristig wirkende Maßnahme, die die spätere Pfändung sichert. Die Pfändung stellt die eigentliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme dar, die die Befriedigung der Forderung herbeiführt.
Wie läuft das vorläufige Zahlungsverbot ab?
Die Rechtsgrundlage zur Vorpfändung legt die ZPO (Zivilprozessordnung) fest. Genauer gesagt regelt Paragraph 845 ZPO die wichtigsten Voraussetzungen, damit das vorläufige Zahlungsverbot wirksam ist. Wie wird die Vorpfändung den Betroffenen also mitgeteilt und wann verliert sie ihre Wirksamkeit?
- Der Gläubiger hat verschiedene Möglichkeiten, die Mitteilung zu verschicken. Einerseits kann er den Gerichtsvollzieher bitten, ihm für die Vorpfändung ein Muster zur Verfügung zu stellen. Er hat aber auch die Option, das Gericht zu beauftragen, die Mitteilung anzufertigen und zu verschicken. Alternativ kümmert sich der Gläubiger selbst um die Vorpfändung. Das notwendige Formular dazu ist im Handel erhältlich.
- Die Benachrichtigung wird dem Schuldner und dem Drittschuldner zugestellt. Der Drittschuldner ist beispielsweise die Bank, bei der der Schuldner sein Konto hat.
- Drittschuldner werden dabei aufgefordert, keine Forderungen mehr an den Schuldner zu zahlen.
- Dem Schuldner wird mitgeteilt, dass er nicht mehr über seine Forderungen verfügen darf. Das bedeutet: Er darf sie nicht mehr einziehen oder anderwärtig nutzen.

Laut § 845 Abs. 2 ZPO hat die Vorpfändung die gleiche Wirkung wie ein Arrest gemäß § 930 ZPO. Das bedeutet, dass der Schuldner seine Forderung nicht mehr nutzen oder darüber bestimmen darf – sie wird rechtlich blockiert bzw. „eingefroren“.
Die Kosten einer Vorpfändung beziehen sich in der Regel auf die Gebühren des Gerichtsvollziehers. Außerdem entstehen Zustellungskosten und Auslagen. Gerichtskosten fallen dabei hingegen nicht an.
Wie lange dauert eine Vorpfändung?
Damit sie wirksam ist, hat die Vorpfändung eine Frist von einem Monat. Innerhalb dieses Zeitraums muss die eigentliche Pfändung stattfinden. Passiert dies nicht, verliert sie ihre Wirkung. Bei Ablauf der Frist können Gläubiger die Vorpfändung nicht verlängern. Es ist jedoch möglich, dass sie sie wiederholen.
Was müssen Drittschuldner tun?

Sobald Drittschuldnern die Mitteilung der Vorpfändung zugestellt wird, müssen sie sämtliche Zahlungen unterlassen bzw. einstellen. Dazu gehören unter anderem:
- Banken: Erhalten sie die Mitteilung, stellen sie jegliche Zahlungen an den Schuldner ein. Dazu gehören u. A. Kontoauszüge. Bei einer Vorpfändung ist die Dauer bis zur Kontosperrung in der Regel sehr kurz, da das Konto unmittelbar nach Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots gesperrt werden kann.
- Mieter: Wenn es sich beim Schuldner um einen Vermieter handelt, erhalten deren Mieter die Mitteilung. Daraufhin unterlassen sie sämtliche Mietzahlungen, um sie für den Gläubiger zu sichern.
- Arbeitgeber: Wenn die Mitteilung beim Arbeitgeber eingeht, hält dieser den pfändbaren Betrag des Einkommens zurück. Kommt es zur eigentlichen Pfändung innerhalb eines Monats, überweist der Arbeitgeber den zurückgehaltenen Betrag an den Gläubiger.
Drittschuldner sind nicht verpflichtet, die Drittschuldnererklärung mit Erhalt einer Vorpfändung abzugeben. Sie müssen sie erst abgeben, wenn sie den Pfändungsbeschluss erhalten.
Was tun Schuldner bei einer Vorpfändung?

Schuldner können bei einer Vorpfändung ein P-Konto eröffnen. Das Girokonto wird auf Wunsch des Schuldners in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt und schützt den Pfändungsfreibetrag.
Die Vorpfändung findet zwar trotz P-Konto statt, jedoch nur, wenn das Geld auf dem Konto den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Der Freibetrag bleibt dabei weiterhin unberührt.
Die Höhe dieses Betrags legt die Pfändungstabelle fest und wird jedes Jahr neu angepasst.
Damit das Girokonto umgewandelt wird, stellen Schuldner bei der Bank einen Antrag. Schuldner können diesen Antrag auch stellen, wenn das Girokonto bereits gepfändet wurde. Ist dies der Fall, ist die Bank verpflichtet, das P-Konto innerhalb von vier Werktagen zu eröffnen.
Ist eine Aufhebung der Vorpfändung möglich? Schuldner haben die Möglichkeit, die Vorpfändung anzufechten, da es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt. Die rechtliche Grundlage dazu ist die Erinnerung laut § 766 ZPO.