
FAQ: Treuhandkonto in der Insovlenz
Dieses Konto verwendet der Insolvenzverwalter, um sein eigenes Vermögen von dem Schuldnervermögen sicher zu trennen. Das Insolvenzsonderkonto ist Bestandteil der Insolvenzmasse.
Durchläuft ein Treuhänder selbst ein Insolvenzverfahren, fällt das Treuhandkonto gewöhnlich nicht in die Insolvenzmasse, wenn es als offenes Treuhandkonto auf fremde Rechnung geführt wird.
Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung des Bankguthabens verlangen, weil der Dritte als Treugeber Eigentümer des Geldes ist und es damit zur Insolvenzmasse gehört.
Inhalt:
Was ist ein Treuhandkonto im Insolvenzverfahren?

Das Treuhandkonto ist ein Girokonto, bei dem der Kontoinhaber nicht der Eigentümer des Geldes ist.
Der Kontoinhaber verwaltet das Guthaben nur für eine andere Person. Ein solches Konto zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Kontoinhaber und Eigentümer des Geldes sind zwei verschiedene Personen. Der Treuhänder ist Kontoinhaber und der Eigentümer des Bankguthabens der Treugeber.
- Der Treuhänder verwaltet oder verwahrt das Geld für den Treugeber für einen bestimmten Zweck.
- Der Treugeber kann während der Dauer der treuhänderischen Verwaltung nicht auf das Treuhandkonto zugreifen. Der Treuhänder allein hat die Verfügungsgewalt.
Treuhandkonten kommen in verschiedenen Bereichen zum Einsatz: Bei einem Immobilienkauf verwendet der Notar z. B. ein solches Konto, um den Geldtransfer zwischen Käufer und Verkäufer zu regeln (sog. Anderkonto). Die Erbschaft eines minderjährigen Erben kann ebenfalls auf einem Treuhandkonto verwaltet werden.
Darüber hinaus spielt das Treuhandkonto im Insolvenzverfahren eine wichtige Rolle – und zwar in zweierlei Hinsicht:
- Wie verwaltet der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter Gelder des Schuldners während des Verfahrens? Darf er dafür ein Treuhandkonto verwenden?
- Ist ein Treuhandkonto insolvenzsicher, wenn der Treugeber bzw. der Eigentümer des Bankguthabens insolvent ist?
Verwaltung der Insolvenzmasse auf dem Treuhandkonto durch den Insolvenzverwalter

Nach der Insolvenzeröffnung sichert und verwaltet der Insolvenzverwalter das zur Insolvenzmasse gehörende Schuldnervermögen.
Dabei muss er das richtige Treuhandkonto für das Insolvenzverfahren wählen, damit sich seine eigenen Gelder, insbesondere seine Verwaltervergütung, nicht mit Fremdgeldern vermischen.
Anderenfalls können die Rechte der Treugeber beeinträchtigt werden, insbesondere Aussonderungsrechte oder die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage. Aus diesem Grund benötigt der Insolvenzverwalter zwei getrennte Zahlungsverkehrskonten:
- Insolvenzsonderkonto für die Verwaltung der Insolvenzmasse:
- Für jedes Insolvenzverfahren ist ein eigenes Sonderkonto einzurichten. Dieses Konto läuft auf den Namen des Schuldners oder auf seinen Namen mit einem zusätzlichen Hinweis auf die Insolvenzmasse.
- Der Insolvenzverwalter darf kein Anderkonto anstelle des Sonderkontos verwenden, weil er sonst die Gelder aus der Insolvenzmasse in sein eigenes Vermögen überleiten und damit ggf. sogar veruntreuen würde. Nur ein Insolvenzsonderkonto ist Bestandteil der Insolvenzmasse.
- Offenes Treuhandkonto für die Verwaltung von Fremdvermögen:
- Auf diesem Treuhandkonto werden im Insolvenzverfahren insbesondere Gelder von Aus- und Absonderungsberechtigten verwahrt.
Von den obigen Ausführungen zu unterscheiden, ist die Frage, was mit dem Treuhandkonto passiert, wenn ein Treugeber bzw. der Treuhänder Insolvenz anmeldet.
Treuhandkonto im Insolvenzverfahrens, wenn der Treuhänder insolvent ist
Verwaltet jemand fremde Gelder auf einem Treuhandkonto, so stellt sich die Frage, ob dieses Konto zur Insolvenzmasse gehört, wenn der Treuhänder Insolvenz anmelden muss.
Verwaltet jemand das Geld eines Dritten (Treugeber) auf einem Treuhandkonto, so gehört das Bankguthaben dem Treugeber. Fremdes Geld, das nicht dem Treuhänder gehört, wird vermögensrechtlich nicht der Insolvenzmasse zugerechnet.
Vielmehr hat der Begünstige/Treugeber ein Aussonderungsrecht, vorausgesetzt, …
- das Konto wird als offenes Treuhandkonto mit einer klaren Zweckbindung geführt,
- es läuft auf den Namen des Treuhänders, aber „für fremde Rechnung“ und
- wird nicht mit Eigenkapital des Treuhänders vermischt
Dann kann der Treugeber die Herausgabe des Bankguthabens verlangen. Dafür muss er aber lückenlos nachweisen, dass er der Eigentümer des Geldes ist, beispielsweise, indem er z. B. den Treuhandvertrag vorlegt.
Verwendet der Treuhänder das Treuhandkonto rechtswidrig als eigenes Konto, verliert der Treugeber sein Aussonderungsrecht.
Treugeber in der Insolvenz: Treuhandkonto gehört zur Insolvenzmasse
Liegt das Geld eines insolventen Schuldners auf einem Treuhandkonto, so fällt es in der Regel in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter darf das Bankguthaben für die Befriedigung der Gläubiger herausverlangen.