RATGEBER

Arbeiten während das Insolvenzverfahren läuft?

Privatinsolvenz und arbeiten? Das schließt sich nicht aus.
Privatinsolvenz und arbeiten? Das schließt sich nicht aus.

FAQ: Arbeiten während des Insolvenzverfahrens

Ist es möglich, trotz Privatinsolvenz zu arbeiten?

Ja, arbeiten, während das Insolvenzverfahren läuft, ist nicht nur zulässig, sondern in der Regel gefordert, um eigenes Einkommen zu erzielen und eine Bedürftigkeit zu vermeiden. Dieses Prinzip wird Erwerbsobliegenheit genannt. Hier können Sie mehr erfahren.

Muss man bei Privatinsolvenz Vollzeit oder Teilzeit arbeiten?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für eine Voll- oder Teilzeit-Beschäftigung. Die Erwerbsobliegenheit sieht jedoch vor, dass der Schuldner sich nach Kräften um eigenes Einkommen bemüht. Eine nicht zwingend erforderliche Reduzierung der Arbeitsstunden ist daher in der Privatinsolvenz normalerweise nicht gestattet.

Darf ich bei Privatinsolvenz in Deutschland im Ausland arbeiten?

Wer privatinsolvent ist und im Ausland arbeiten möchte oder muss, kann das in der Regel trotz seiner angespannten finanziellen Lage tun – solange das Vorhaben mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen ist.

Muss ich trotz Insolvenzverfahren arbeiten?

Darf man bei Privatinsolvenz arbeiten?
Darf man bei Privatinsolvenz arbeiten?

Die Insolvenz bezeichnet einen Zustand, indem ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden abzubezahlen. Eine Insolvenz kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und sogar Staaten betreffen. Bei der Frage, ob man bei Insolvenz weiterarbeiten muss, ist es also wichtig, zwischen Privatinsolvenz und der Insolvenz des Arbeitgebers zu unterscheiden. Dieser Ratgeber nimmt beide Szenarien unter die Lupe und erklärt die gesetzlichen Regelungen zum Arbeiten während Sie im Insolvenzverfahren sind.

Muss ich bei Privatinsolvenz weiterhin arbeiten?

Ja, während das Insolvenzverfahren läuft, besteht für Sie als Schuldner in der Wohlverhaltensphase eine gesetzliche Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich, Arbeitsfähigkeit vorausgesetzt, ernsthaft um eine solche zu bemühen. Arbeiten Sie bereits, dürfen Sie Ihre Tätigkeit nicht ohne sachlichen Grund aufgeben oder mutwillig reduzieren. Verstöße gegen die Pflicht zur Erwerbsobliegenheit können dazu führen, dass Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird und die Privatinsolvenz scheitert. Ausnahmen gelten nur, wenn objektive Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, etwa Krankheit, ein gesetzlich anerkannter Rentenbezug oder besondere Betreuungspflichten, die eine Erwerbstätigkeit unzumutbar machen.

Ein Insolvenzverfahren dauert in der Regel drei Jahre.

Arbeitgeber pleite: Kann man während eines Insolvenzverfahrens trotzdem arbeiten?

Arbeiten, während die Firma im Insolvenzverfahren steckt? In der Regel ist das möglich und üblich, denn: Die Insolvenz an sich hat erst einmal keinen Einfluss auf Ihren Arbeitsvertrag. Sie sind also weiterhin dazu verpflichtet, Ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Sollte Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlen können, können Sie Insolvenzgeld erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Dies gilt allerdings nur für Gehaltsforderungen, die aus der Zeit ab der Insolvenzanmeldung stammen. Offene Forderungen, die vor der Anmeldung entstanden sind, sind Teil der Schulden des Arbeitgebers, die beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen.  

Privatinsolvenz, Arbeiten und Kinder: Unterhaltsverpflichtung und Pfändungsfreibetrag

Privatinsolvenz in Deutschland und Arbeiten in der Schweiz? Grundsätzlich ist das möglich.
Privatinsolvenz in Deutschland und Arbeiten in der Schweiz? Grundsätzlich ist das möglich.

Eine Insolvenz hat keinen Einfluss auf bestehende Unterhaltsverpflichtungen. Wer zahlungsunfähig ist, muss trotzdem weiterhin Unterhalt bezahlen. Damit das möglich ist, wird in einem solchen Fall der Pfändungsfreibetrag entsprechend erhöht. Die Erwerbsobliegenheit wird durch Kinderbetreuung in der Regel eingeschränkt, sodass Schuldner mit Kindern oft weniger arbeiten müssen, während das Insolvenzverfahren läuft. Vor allem bei kleinen Kindern besteht oft keine Verpflichtung oder Erwartung, Vollzeit zu arbeiten. Es ist jedoch wichtig, die individuelle Situation mit dem Insolvenzverwalter zu besprechen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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