
FAQ: Privatinsolvenz des Ehepartners
Ist das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft, betrifft die Privatinsolvenz nur verschuldete Ehepartner und deren Einkommen. In einigen Fällen sind jedoch beide Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen. Mehr dazu in dieser Liste.
Bei einer Privatinsolvenz wird der Ehepartner und dessen Einkommen in der Regel nicht angerechnet. Eine Einkommensgrenze für Ehepartner gibt es daher nicht.
Sowohl die gemeinsame Immobilie als auch das gemeinsame Vermögen sind von der Privatinsolvenz betroffen. Hier lesen Sie mehr dazu.
Inhalt:
Haftet der Ehepartner bei der Privatinsolvenz?

Personen, die ihren Schulden nicht nachkommen und zahlungsunfähig werden, beantragen als letzten Ausweg meist die Privatinsolvenz. Für Ehepaare wirft sie jedoch viele Fragen auf, vor allem wenn es um das Vermögen des nicht insolventen Ehepartners geht.
In der Regel ist nur ein Partner von der Privatinsolvenz betroffen, nämlich derjenige, der zahlungsunfähig ist und die Privatinsolvenz beantragt hat. Dies trifft jedoch nur zu, wenn das Ehepaar sich in einer Zugewinngemeinschaft befindet. Das heißt: Beide Parteien verfügen über ihr eigenes Vermögen. Wird ein Partner zahlungsunfähig, haftet nur er für die Schulden. Das Vermögen des anderen Partners bleibt in der Regel geschützt.
Kann das Einkommen des Ehepartners gepfändet werden?
Für Ehepartner des insolventen Schuldners gibt es im Falle einer Zugewinngemeinschaft keine Einkommensgrenze, da sein Einkommen nicht gepfändet wird. Im Folgenden erklären wir, wann der Ehepartner dennoch von der Privatinsolvenz betroffen ist.
Wann wird bei einer Privatinsolvenz der Ehepartner mit einbezogen?

Es gibt Ausnahmefälle, bei denen das Vermögen des unverschuldeten Ehepartners beeinträchtigt wird.
- Gemäß § 1357 BGB kann ein Ehepartner für den anderen rechtlich mit verpflichtet werden, wenn es um alltägliche Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs geht. Das bedeutet konkret: Schließt ein Ehepartner einen Vertrag ab, der unter diese Kategorie fällt – etwa für Strom, Telefon, Miete oder Versicherungen – so gilt dieser Vertrag automatisch für beide Ehepartner.
- Ein Ehepartner, der eine Bürgschaft für den anderen übernommen hat, wird bei der Insolvenz ggf. zur Zahlung aufgefordert. Er kann sich also nicht von der Bürgschaft befreien.
- Hat das Ehepaar ein gemeinsames Konto, darf der Insolvenzverwalter auch auf dieses zugreifen. Er ist dabei nicht verpflichtet zu prüfen, ob es sich um das Vermögen des insolventen oder nicht insolventen Ehepartners handelt.
- Einigt sich das Ehepaar auf eine Gütergemeinschaft bei der Heirat, betrifft die Privatinsolvenz beide Ehepartner. Das Vermögen beider Ehepartner ist dabei nicht als getrennt, sondern gemeinschaftlich.
Wie betrifft die Privatinsolvenz vom Ehepartner das Haus?

Ein Haus oder eine Immobilie gehören zur pfändbaren Insolvenzmasse und können sogar zwangsversteigert werden, wenn sie im Eigentum des Schuldners steht. Ehepaare, die das Haus davor schützen wollen, müssen sich dafür an den Insolvenzverwalter wenden und diesen um die Freigabe bitten. Wird die Freigabe erteilt, gehört das Haus nicht mehr zur Insolvenzmasse. Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass es vor der Zwangsvollstreckung geschützt ist, insbesondere wenn Gläubiger bereits dingliche Rechte an der Immobilie haben.
Gehört das Haus beiden Ehepartnern, fällt nur der Miteigentumsanteil des Schuldners in die Insolvenzmasse. Der Anteil, der dem unverschuldeten Ehepartner gehört, ist nicht Teil der Insolvenzmasse. Insolvenzverwalter können nur über den Miteigentumsanteil des insolventen Ehepartners verfügen. Der schuldenfreie Ehepartner darf außerdem nicht gezwungen werden, auszuziehen.
Auch gemeinsame Haushaltsgegenstände können der Pfändung unterliegen. Um dies zu verhindern, muss der nicht insolvente Ehepartner nachweisen, dass der betreffende Gegenstand sein Eigentum ist. Andernfalls wird vom Insolvenzverwalter angenommen, dass der Gegenstand dem insolventen Partner gehört und somit Teil der Insolvenzmasse ist.
Was passiert bei der Privatinsolvenz, wenn ein Ehepartner unterhaltspflichtig ist?
Wenn der Schuldner während der Privatinsolvenz verpflichtet ist, Unterhalt an die Ehefrau bzw. den Ehemann zu zahlen, gehören die Zahlungen zum pfändungsfreien Grundbetrag. Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlungen Teil des pfändungsfreien Einkommens sind, das dem Schuldner erhalten bleibt, um sein Existenzminimum zu sichern.