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P-Konto-Bescheinigung rückwirkend einreichen: Ist das möglich?

Ist es möglich, eine P-Konto-Bescheinigung rückwirkend einzureichen?
Ist es möglich, eine P-Konto-Bescheinigung rückwirkend einzureichen?

FAQ: P-Konto-Bescheinigung rückwirkend einreichen

Können Sie eine P-Konto-Bescheinigung rückwirkend einreichen?

Nein, laut den Vorgaben der Zivilprozessordnung muss die Bank die Angaben der P-Konto-Bescheinigung erst ab dem zweiten Tag nach der Abgabe des Dokumentes beachten.

Ist es möglich, eine P-Konto-Bescheinigung für rückwirkend gezahlte Leistungen zu erhalten?

Ja, das ist möglich. Erhalten Sie eine Nachzahlung einer unpfändbaren Leistung, z. B. Wohngeld, können Sie diese Summe vor der Pfändung schützen. Bitten Sie dazu die zuständige Stelle bzw. Behörde um die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung.

Kann ich ein P-Konto rückwirkend einrichten?

Ja, solange Sie das P-Konto innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses einrichten, gilt der Pfändungsschutz rückwirkend ab Beginn der Pfändung.

Bescheinigung für die Erhöhung des Freibetrags: Vorgaben des § 903 Abs. 4 ZPO

Sie können eine P-Konto-Bescheinigung nicht rückwirkend einreichen.
Sie können eine P-Konto-Bescheinigung nicht rückwirkend einreichen.

Bei einer Kontopfändung sollte Sie schnellstmöglich ein P-Konto einrichten lassen. Auf diesem ist jeden Monat der Grundfreibetrag in Höhe von 1.560 Euro (ab dem 1. Juli 2026 sind es 1.590 Euro) vor der Pfändung geschützt. In gewissen Fällen können Sie jedoch auch eine höhere Summe schützen lassen – etwa, wenn Sie Kindergeld für Ihre Kinder erhalten.

Um diese zusätzlichen Beträge schützen zu lassen, müssen Sie bei Ihrer Bank eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung vorlegen. Doch wie verhält es sich, wenn Sie diesen Nachweis verspätet einreichen? Können Sie die P-Konto-Bescheinigung auch rückwirkend abgeben?

Nein, laut § 903 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) gilt nämlich Folgendes:

Das Kreditinstitut hat die Angaben in der Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 2 ab dem zweiten auf die Vorlage der Bescheinigung folgenden Geschäftstag zu beachten.

Das bedeutet also, dass der Pfändungsschutz erst ab dem zweiten Tag, nachdem die Bescheinigung vorgelegt wurde, greift. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich zeitnah um die Erhöhung Ihres Freibetrags kümmern, wenn unpfändbare Leistungen auf Ihr P-Konto eingehen.

Gut zu wissen: Auch nachdem Sie über die Kontopfändung informiert wurden, können Sie noch ein P-Konto einrichten lassen. Tun Sie dies innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, wirkt der Pfändungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Pfändung.

Wenn Leistungen rückwirkend ausgezahlt werden: Können diese auf dem P-Konto geschützt werden?

Sie können eine P-Konto-Bescheinigung für rückwirkend gezahlte Leistungen erhalten.
Sie können eine P-Konto-Bescheinigung für rückwirkend gezahlte Leistungen erhalten.

Nun kann es auch dazu kommen, dass Nachzahlungen von Leistungen, etwa Wohngeld oder Kindergeld, auf Ihrem P-Konto eingehen. Können diese Beträge geschützt werden?

Die gute Nachricht lautet: Sie können eine P-Konto-Bescheinigung für rückwirkend ausgezahlte Leistungen beantragen und Ihren Freibetrag bei der Bank einmalig erhöhen lassen. Wenden Sie sich dafür an die zuständige Stelle, welche die Nachzahlung geleistet hat, und bitten Sie um die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung.

Reichen Sie diese bei Ihrer Bank ein, darf die rückwirkende Zahlung nicht gepfändet werden und Sie können darüber verfügen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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