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Wie funktioniert das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen?

Wie läuft ein Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen ab?
Wie läuft ein Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen ab?

FAQ: Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen

Welche 3 Insolvenzverfahren gibt es?

Im deutschen Recht gibt es das Regelinsolvenzverfahren, das Verbraucherinsolvenzverfahren
und das Nachlassinsolvenzverfahren. Welches Verfahren bei der Insolvenz eines Einzelunternehmens zum Einsatz kommt, erfahren Sie hier.

Was ist die Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren?

Die Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren ist das Vorliegen eines sogenannten Insolvenzgrundes. Das deutsche Insolvenzrecht kennt drei zentrale Insolvenzgründe. Der häufigste ist die Zahlungsunfähigkeit.

Wann ist eine Privatinsolvenz nicht möglich?

Eine Privatinsolvenz ist unter anderem dann nicht möglich, wenn umfangreiche Forderungen aus selbstständiger Tätigkeit bestehen oder die Vermögensverhältnisse besonders komplex sind. In diesem Fall muss stattdessen das Regelinsolvenzverfahren angewendet werden.

Wie hoch müssen die Schulden für eine Privatinsolvenz sein?

Eine feste Mindestschuldenhöhe für die Privatinsolvenz gibt es nicht, entscheidend sind vielmehr die wirtschaftliche Gesamtsituation und die fehlende Aussicht, die Verbindlichkeiten aus eigener Kraft zu begleichen. Wie Sie die Insolvenz beantragen, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wie hoch sind die Kosten für eine Privatinsolvenz?

Die Kosten einer Privatinsolvenz setzen sich aus Gerichts- und Verwalterkosten zusammen und können bei fehlendem Einkommen gestundet werden, sodass auch wirtschaftlich stark belastete Einzelunternehmer Zugang zum Verfahren haben.

Was passiert, wenn ein Einzelunternehmen Insolvenz anmeldet?

Wann muss mein Einzelunternehmen Insolvenz anmelden?
Wann muss mein Einzelunternehmen Insolvenz anmelden?

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, die eine einzelne natürliche Person als alleinigen Inhaber vorweisen kann. Der Einzelunternehmer kann alle Entscheidungen selbst treffen, haftet aber auch selbst; und das sogar mit seinem Privatvermögen. Was passiert nun, wenn ein solches Einzelunternehmen insolvent geht?

Gerät ein Einzelunternehmen in eine wirtschaftliche Krise, greifen die allgemeinen Regeln des deutschen Insolvenzrechts für natürliche Personen. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz drei Insolvenzverfahren:

Für Einzelunternehmen im Insolvenzverfahren kommen in der Praxis die Regelinsolvenz oder – bei überschaubaren Vermögensverhältnissen und ohne komplexe Gläubigerstruktur – die Verbraucherinsolvenz in Betracht. Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Ziel des Verfahrens ist entweder eine geordnete Verwertung des Vermögens oder, bei natürlichen Personen, die Erlangung der Restschuldbefreiung.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind bestimmte Forderungen, zum Beispiel Geldstrafen oder Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.

Wann und wie kann ein Einzelunternehmen Insolvenz beantragen?

Am Ende der Insolvenz für Einzelunternehmen steht im besten Fall die Restschuldbefreiung.
Am Ende der Insolvenz für Einzelunternehmen steht im besten Fall die Restschuldbefreiung.

Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt und kann sowohl vom Schuldner selbst als auch von Gläubigern eingereicht werden. Einzelunternehmer sind anders als Geschäftsführer einer GmbH zwar nicht an eine starre Insolvenzantragspflicht gebunden, dennoch kann ein zu spätes Handeln gravierende Nachteile haben: Wer trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit weiter wirtschaftet, riskiert zusätzliche Schulden, Vollstreckungsmaßnahmen oder die Versagung der Restschuldbefreiung.

Die Restschuldbefreiung ist ein rechtlicher Mechanismus, der überschuldeten Personen nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht. Sie bewirkt, dass die noch bestehenden, nicht erfüllten Schulden gegenüber den Insolvenzgläubigern erlassen werden. Voraussetzung ist, dass der Schuldner während des Verfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase seinen gesetzlichen Pflichten, etwa zur Erwerbstätigkeit und zur Abführung pfändbarer Einkünfte, nachgekommen ist.

Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen: Dauer und Ablauf

Das Insolvenzverfahren beginnt mit der Antragstellung und der gerichtlichen Prüfung des Eröffnungsgrundes. Nach der Eröffnung wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das pfändbare Vermögen sichert und verwertet. Es folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen muss, insbesondere die Abführung pfändbarer Einkommensanteile. Die Restschuldbefreiung kann bei Erfüllung der Pflichten des Schuldners in der Regel nach drei Jahren erteilt werden; und das unabhängig davon, wie viel bisher an die Gläubiger gezahlt wurde.

Haftung in der Insolvenz für Einzelunternehmen: Privatvermögen, Ehepartner & Co

Bei der Insolvenz von Einzelunternehmen kann Privatvermögen in die Insolvenzmasse fließen.
Bei der Insolvenz von Einzelunternehmen kann Privatvermögen in die Insolvenzmasse fließen.

Da das Einzelunternehmen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, fällt grundsätzlich auch das pfändbare Privatvermögen des Unternehmers in die Insolvenzmasse. Bestimmte Gegenstände des täglichen Lebens bleiben jedoch geschützt. Der Ehepartner haftet nicht automatisch für die Schulden, es sei denn, er hat selbst Verträge unterschrieben oder Bürgschaften übernommen. Steuerschulden werden im Insolvenzverfahren grundsätzlich wie andere Forderungen behandelt und können von der Restschuldbefreiung erfasst sein. Nicht erlassen werden jedoch unter anderem Geldstrafen, bestimmte Steuerschulden aus vorsätzlichem Handeln sowie Unterhaltsrückstände aus vorsätzlicher Pflichtverletzung.

Die Zukunft: Einzelunternehmen bei Insolvenz weiterführen?

Auch während eines Insolvenzverfahrens kann ein Einzelunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen weitergeführt werden. Der Insolvenzverwalter kann die selbstständige Tätigkeit freigeben, sodass neue Einnahmen nicht in die Insolvenzmasse fallen. Der Unternehmer muss dann lediglich einen angemessenen Betrag an den Verwalter abführen, der sich an einem fiktiven Arbeitseinkommen orientiert. Diese Lösung ermöglicht es vielen Betroffenen, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern und gleichzeitig den Weg in einen schuldenfreien Neuanfang vorzubereiten.

Das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmer ist komplex, bietet aber reale Chancen auf einen wirtschaftlichen Neustart. Welche Verfahrensart zutrifft, hängt von der individuellen Situation ab. Laufende Verträge werden vom Insolvenzverwalter geprüft und können fortgeführt oder beendet werden, Arbeitsverhältnisse unterliegen besonderen kündigungsrechtlichen Regeln.

Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter, vollständige Unterlagen und Transparenz sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und die erfolgreiche Erlangung der Restschuldbefreiung.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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