RATGEBER

Was tun bei Insolvenz des Arbeitgebers? Wichtige Tipps

Was bedeutet eine Insolvenz vom Arbeitgeber für die Angestellten?
Was bedeutet eine Insolvenz vom Arbeitgeber für die Angestellten?

Das Wichtigste zur Insolvenz des Arbeitgebers

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Ihr Arbeitsverhältnis besteht zunächst unverändert fort, weshalb Sie weiterhin Ihre Arbeitskraft anbieten müssen. Die Lohnzahlung übernimmt für maximal drei Monate die Bundesagentur für Arbeit in Form des Insolvenzgeldes. Gleichzeitig geht die Führungsgewalt auf einen Insolvenzverwalter über, der über eine Sanierung, Kündigungen oder die Schließung des Betriebs entscheidet.

Arbeitgeber insolvent: Ist eine Abfindung möglich?

Theoretisch ja, allerdings fallen Abfindungen meist deutlich geringer aus als üblich, da Sozialpläne in der Insolvenz gesetzlich im Budget gedeckelt sind. Oft werden Abfindungen zudem nur zu einfachen Insolvenzforderungen.

Wird das Weihnachtsgeld bei einem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers gezahlt?

Das hängt entscheidend vom Zeitpunkt der Fälligkeit ab: Fällt das Weihnachtsgeld in den dreimonatigen Zeitraum des Insolvenzgeldes, wird es in der Regel von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. War die Zahlung jedoch schon vor der Regelinsolvenz fällig, müssen Sie den Betrag zur Insolvenzmasse anmelden und erhalten meist nur einen Bruchteil der Summe.

Insolvenz des Arbeitgebers: Was passiert mit dem Arbeitsplatz?

Arbeitgeber insolvent: Wie bekomme ich mein Geld?
Arbeitgeber insolvent: Wie bekomme ich mein Geld?

Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch durch den Insolvenzantrag. Solange Sie keine Kündigung erhalten, besteht Ihr Arbeitsvertrag fort. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch: Sie müssen weiterhin zur Arbeit erscheinen. Wer jetzt einfach zu Hause bleibt, riskiert eine fristlose Kündigung und den Verlust von Ansprüchen.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Entscheidungsgewalt meist auf einen Insolvenzverwalter über. Er prüft, ob das Unternehmen saniert werden kann oder liquidiert (aufgelöst) werden muss. Er ist ab jetzt Ihr Ansprechpartner für Kündigungen, Gehaltszahlungen und Freistellungen.

Arbeitgeber insolvent: Wird das Gehalt gestrichen?

Das Gehalt kann bei Insolvenz des Arbeitsgebers häufig nicht mehr gezahlt werden. Um die Konsequenzen für Arbeitnehmer abzufedern, gibt es das sogenannte Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.

Die Höhe entspricht in der Regel Ihrem Nettogehalt (begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung). Das Insolvenzgeld wird für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder Abweisung mangels Masse) gezahlt.

Wichtig: Auch Ihre Beiträge zur Krankenversicherung können bei Insolvenz des Arbeitgebers von der Arbeitsagentur übernommen werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt dann also bestehen.

Arbeitgeber ist insolvent: Was tun? Checkliste für den Ernstfall

Sie müssen trotz Insolvenz des Arbeitgebers an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen.
Sie müssen trotz Insolvenz des Arbeitgebers an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Der Arbeitgeber meldet Insolvenz an. Was Sie nun tun sollten, haben wir nachfolgend für Sie als Checkliste zusammengefasst:

Sofortmaßnahmen (Nach Bekanntwerden der Insolvenz)

  • Weiterarbeiten: Gehen Sie wie gewohnt zur Arbeit und bieten Sie Ihre Arbeitskraft ausdrücklich an (am besten unter Zeugen oder schriftlich per E-Mail an den Vorgesetzten/Verwalter), auch wenn kein Gehalt kommt.
  • Keine voreilige Eigenkündigung: Kündigen Sie nicht selbst! Sie riskieren sonst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Arbeitsagentur informieren: Melden Sie sich sofort arbeitssuchend, sobald Sie wissen, dass Gehaltszahlungen ausbleiben oder eine Kündigung droht.
  • Dokumentation: Heben Sie alle Überstundennachweise, Stundenzettel und E-Mails sorgfältig auf.

Geld sichern (Antrag auf Insolvenzgeld)

  • Frist beachten: Sie haben zwei Monate Zeit nach dem sogenannten „Insolvenzereignis“ (meist die Eröffnung des Verfahrens), um das Insolvenzgeld zu beantragen. Dies ist eine Ausschlussfrist – wer zu spät kommt, bekommt nichts!
  • Antrag stellen: Der Antrag kann online bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
  • Vorschuss prüfen: Wenn Sie dringend Geld für Miete oder Lebensunterhalt brauchen, können Sie bei der Arbeitsagentur einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld beantragen.

Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter

  • Forderungen anmelden: Wenn der Arbeitgeber Ihnen noch Geld aus der Zeit vor den drei Monaten des Insolvenzgeldes schuldet (z. B. altes Urlaubsgeld, Überstunden aus dem Vorjahr), müssen Sie diese Forderungen beim Insolvenzverwalter zur „Insolvenztabelle“ anmelden.
  • Urlaub: Nehmen Sie keinen „Selbstbeurlaubung“. Urlaub muss auch in der Insolvenz genehmigt werden (jetzt durch den Insolvenzverwalter).

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

Bildnachweise