
FAQ: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Als Gläubiger können Sie im Insolvenzverfahren Masseforderungen, Insolvenzforderungen, nachrangige Forderungen sowie ggf. gesicherte oder deliktische Forderungen anmelden. Was es damit auf sich hat, erklären wir hier genauer.
Sie erhalten für Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ein PDF-Formular mit zugehörigem Merkblatt. Angeben müssen Sie z. B. die Höhe Ihrer Forderungen und Ihren Vollstreckungstitel (falls vorhanden).
Es gibt die Möglichkeit der nachträglichen Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, falls die Frist versäumt wurde. Hierfür wird dann ein neuer Termin kurz vor Ende der Insolvenz festgelegt.
Inhalt:
Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren: So geht’s!

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens soll es dem Schuldner ermöglichen, künftig schuldenfrei leben zu können. Dafür werden die verbliebenden Vermögenswerte des Schuldners, die sogenannte Insolvenzmasse, auf die Gläubiger verteilt, um deren Forderungen zu befriedigen.
Umso wichtiger ist es für Sie als Gläubiger, dass Sie die Forderungsanmeldung in einem Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchführen. Denn nur so werden Ihre offenen Forderungen tatsächlich berücksichtigt. Andernfalls riskieren Sie den vollständigen Verlust all Ihrer Ansprüche.
Doch wie füllt man eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren richtig aus? Wann muss ich die Forderung anmelden und bei wem? Und welche Forderungen kann ich überhaupt stellen?
Die Anmeldung Ihrer Forderungen muss schriftlich und im eröffneten Verfahren erfolgen. Sie ist ausschließlich beim Insolvenzverwalter einzureichen. Eine Forderung beim Insolvenzgericht zu stellen ist unzulässig.
Für eine Forderung im Insolvenzverfahren gibt es Muster-Vorlagen der einzelnen Bundesländer. Jedes Bundesland stellt ein Formular inklusive Merkblatt zur Verfügung, das Sie benutzen können. An eine bestimmte Form ist die Anmeldung nicht gebunden, es ist jedoch sinnvoll, die Vorlagen zu nutzen, um nicht versehentlich wichtige Angaben auszulassen.
Ihre Forderungen werden erst in die Insolvenztabelle aufgenommen, wenn Sie vom Insolvenzverwalter anerkannt wurden und keiner der anderen Gläubiger oder der Schuldner selbst Ihre Ansprüche bestreitet.
Falls Ihnen das passiert, sollten Sie frühzeitig um Klärung mit dem Insolvenzverwalter, den anderen Gläubigern oder dem Schuldner bemüht sein. Findet sich hier keine Einigung, können Sie Ihre Forderung per Feststellungsklage durchsetzen lassen.
Forderung im Insolvenzverfahren: Formular richtig ausfüllen

Damit Ihre Forderung im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden, ist nicht nur das fristgerechte und vollständige Einreichen des Formulars nötig. Sie sollten auch wissen, wie Sie die Anmeldung richtig ausfüllen. Wichtig ist vor allem, dass Sie wirklich alle Forderungen erfassen, die noch nicht beglichen wurden.
Sie müssen, wenn Sie die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ausfüllen, zum Beispiel zunächst die erste Hauptforderung angeben. Hierbei handelt es sich um den Rechnungsbetrag. Falls Sie einen Vollstreckungstitel über mehrere Forderungen besitzen, können Sie deren Werte addieren und die Summe eintragen. Gehören zu Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren auch Zinsen, müssen Sie diese ebenfalls im Formular angeben.
Besitzen Sie dagegen mehrere Forderungen ohne Titel, müssen Sie jede einzelne Forderung separat auflisten. Sie müssen in diesem Fall außerdem die Zinsberechnungen getrennt angeben. Selbiges gilt auch, wenn ein unterschiedlicher Zinssatz je nach Forderung im Insolvenzverfahren vorliegt.
Besitzen Sie für Ihre Forderung im Insolvenzverfahren keinen Vollstreckungstitel, müssen Sie zudem begründen können, warum Sie diese Forderung bzw. Ansprüche stellen. Unsere Grafik zeigt Ihnen das Formular im Ganzen und gibt Ihnen weitere Hinweise, was Sie wo eintragen müssen, um Ihre Forderung im Insolvenzverfahren zu sichern:
Diese Forderungen können Sie stellen

Eine Forderung im Insolvenzverfahren wird in verschiedene Arten unterteilt. Eine Forderung ist also nicht gleich Forderung. Entsprechend werden auch nicht alle Forderungen gleichbehandelt.
Des Weiteren gibt es bestimmte Forderungsarten, für die noch einmal besondere Bedingungen gelten. Dies trifft z. B. auf eine deliktische Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu. Für eine bessere Übersicht haben wir in der folgenden Tabelle die einzelnen Forderungsarten aufgelistet und kurz für Sie erläutert. Außerdem finden Sie hier die einzelnen Besonderheiten, die für die Forderungen gelten.
| Insolvenzforderung | Masseforderung | Nachrangige Forderung | Gesicherte Forderung | Deliktische Forderung |
|---|---|---|---|---|
| • Sämtliche Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. • Beispiele: Leistungen oder Darlehen | • Entsteht während des laufenden Verfahrens und müssen nicht angemeldet werden. • Begleichung durch Insolvenzmasse | • Nur bei ausdrücklicher Aufforderung des Gerichts. • Nur möglich, wenn die Insolvenzmasse alle Insolvenz- und Masseforderungen begleichen kann. | • Gläubiger besitzt für seine Forderung eine Sicherheit z. B. in Form einer Grundschuld. • Verbleibende Offene Forderung wird Insolvenztabelle hinzugefügt. | • Entsteht durch Delikt oder Straftat einer Person. • Wird bei Restschuldbefreiung außen vorgelassen und gilt weiterhin. |
Fristen & Kosten

Zusätzlich zum Ausfüllen des Formulars und der Angabe aller offenen Forderungen hält das Verfahren der Insolvenzforderung jedoch oftmals noch weitere Fragen bereit: Was kostet zum Beispiel eine Forderung im Insolvenzverfahren?
Grundsätzlich zahlen Sie 25 Euro für die Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) können weitere Kosten hinzukommen, je nachdem ob und in welchem Umfang Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Die Rechtsanwaltsvergütung für eine Forderung im Insolvenzverfahren kann in folgenden Ausmaßen fällig werden:
- Beratungsgebühr nach Nr. 2100, 2102 VV RVG: Holen Sie sich lediglich einen Rat bzw. eine Auskunft zur Anmeldung, fällt eine Ratsgebühr an. Diese ist auf maximal 190 Euro begrenzt und richtet sich nach dem Umfang der Beratung.
- Anmeldung der Forderung: Hierfür fällt gemäß Nr. 3320 VV RVG eine 0,5-Verfahrensgebühr an.
- Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens: In diesem Fall erhält Ihr Anwalt gemäß Nr. 3313 VV RVG eine Verfahrensgebühr von 1,0.
Und bis wann ist eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren möglich? Das Gericht legt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Frist fest, innerhalb der Sie Ihre Forderungen anmelden müssen. Diese liegt bei mindestens 2 Wochen und maximal 3 Monaten nach Eröffnung des Verfahrens.
Schaffen Sie es nicht, diese Frist einzuhalten, ist auch eine nachträgliche Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren möglich. Dies bedeutet für Sie allerdings eine zusätzliche Gebühr von 22 Euro.