
FAQ: BAföG-Schulden
In der Regel müssen Sie nur den Darlehensanteil zurückzahlen, das sind meist 50 Prozent der erhaltenen BAföG-Förderung, maximal jedoch 10.010 Euro – selbst wenn Sie mehr erhalten haben. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Wenn Sie nach 20 Jahren Rückzahlungszeitraum trotz Mitwirkung und gegebenenfalls Freistellungsanträgen noch Schulden haben, werden diese vollständig erlassen.
Bei einer vorzeitigen vollständigen Rückzahlung erhalten Sie einen Rabatt von bis zu 28,5 Prozent auf die Restschuld. Weitere Möglichkeiten finden Sie an dieser Stelle.
Inhalt:
Was sind BAföG-Schulden – und wie finde ich heraus, wie viel ich schulde?

Studierende, die BAföG erhalten, müssen sich meist nicht sofort Gedanken über eine Rückzahlung machen. Doch spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderung beginnt die Rückzahlungsphase – und mit ihr viele Fragen: Wie hoch sind meine BAföG-Schulden? Kann ich beispielsweise 10.000 Euro Bafög auf einmal zurückzahlen? Und was passiert, wenn ich zahlungsunfähig bin? Dieser Artikel liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema BAföG-Schulden.
Für Personen, die während des Studiums oder der Ausbildung BAföG erhalten haben, besteht in der Regel eine Rückzahlungspflicht – allerdings nur für den Darlehensanteil, der meist 50 Prozent der Fördersumme ausmacht. Der Höchstbetrag für BAföG-Schulden beträgt maximal 10.010 Euro – selbst wenn mehr BAföG ausgezahlt wurde.
Auch wenn Sie Ihr Studium abbrechen, müssen Sie BAföG-Schulden grundsätzlich zurückzahlen – allerdings auch in diesem Fall nur den Darlehensanteil, also in der Regel 50 Prozent der bis zum Abbruch erhaltenen BAföG-Leistungen.
Wo kann ich meine BAföG-Schulden einsehen? Sobald die Rückzahlung ansteht, erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Bescheid, in dem Ihre Schuldensumme aufgeführt ist. Alternativ können Sie Ihre Schulden auch online über das BAföG-Rückzahlungsportal einsehen.
BAföG-Schulden zurückzahlen: Wie funktioniert das?

Die Rückzahlungspflicht beginnt grundsätzlich fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, also meist fünf Jahre nach dem offiziellen Ende des Studiums oder der Ausbildung.
Wenn Sie Ihre BAföG-Schulden abbezahlen müssen, erfolgt dies in der Regel in vierteljährlichen Raten zu je 390 Euro (entspricht 130 Euro monatlich). Die Rückzahlungsdauer beträgt dabei maximal 20 Jahre.
Sie können Ihre BAföG-Schulden allerdings auch auf einmal zurückzahlen. Hierbei erhalten Sie einen erheblichen Nachlass. Bei 10.000 Euro Schuld sind es beispielsweise 28,5 Prozent Rabatt, also rund 2.850 Euro Ersparnis.
Das BAföG-Darlehen wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA), einer staatlichen Stelle, vergeben und verwaltet. Öffentliche Gläubiger wie das BVA melden keine Daten an die SCHUFA. Daher haben BAföG-Schulden auf die SCHUFA-Auskunft keinen Einfluss.
Welche Vor- und Nachteile diese beiden Varianten bieten, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
| Option | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Ratenzahlung | Finanzielle Flexibilität | Gesamte Rückzahlungssumme bleibt erhalten |
| Möglichkeit, Raten bei geringem Einkommen auszusetzen | Längere Schuldenlaufzeit (bis zu 20 Jahre) | |
| Keine Zinsen auf das Darlehen | ||
| Einmalige Rückzahlung | Deutlicher Rabatt (bis zu 28,5 % Ersparnis) | Erfordert hohe Einmalzahlung |
| Schnelle Schuldenfreiheit | Eventuell Kreditaufnahme nötig, was Zinskosten verursachen kann | |
| Auch nach Beginn der Ratenzahlung noch Sondertilgung möglich |
Unter welchen Bedingungen muss man das BAföG nicht zurückzahlen?

Es kommt bei BAföG-Schulden zu einer Verjährung, wenn Sie nach 20 Jahren noch nicht alles zurückgezahlt haben – sofern Sie die Mitwirkungs- und Zahlungspflichten eingehalten haben.
Weitere Möglichkeiten, wie Ihnen Ihre BAföG-Schulden erlassen werden können, sind:
- Teilerlass: Wenn Sie Ihr Studium schnell und mit überdurchschnittlichen Noten abschließen, können Sie bis zu 2.560 € erlassen bekommen.
- Befreiung bei niedrigem Einkommen: Wenn SIe weniger als 1.690 Euro monatlich verdienen (Stand 2025), können Sie eine Aussetzung der Rückzahlung beantragen. Die Grenze erhöht sich bei Unterhaltspflichten (z. B. Kinder)
BAföG-Antrag: Welche Schulden müssen Sie angeben?
Wenn Sie BAföG beantragen, müssen Sie sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr Vermögen angeben.
- Einkommen: alle positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes, abzüglich Steuern und Sozialabgaben.
- Vermögen: alle Vermögenswerte wie Bankguthaben, Wertpapiere, Autos, Immobilien, Lebensversicherungen, Bausparverträge etc.
- Eine negative SCHUFA-Auskunft spielt für den BAföG-Antrag keine Rolle.
Zudem können Sie sich bei Ihrem BAföG-Antrag Ihre Schulden anrechnen lassen. So senken Sie das Vermögen, das auf Ihren Anspruch angerechnet wird. Dazu zählen z. B. Ratenkredite, Studienkredite, Bildungskredite oder Darlehen von Angehörigen (sofern ein echter Vertrag mit Rückzahlungsplan existiert)
Werden die Schulden der Eltern beim BAföG berücksichtigt? Sie müssen bei Ihrem BAföG-Antrag die Schulden der Eltern nicht angeben, da diese nicht berücksichtigt werden. Für die Berechnung des BAföG-Anspruchs zählt ausschließlich das Einkommen der Eltern, nicht aber deren Schulden, Kredite oder Hypotheken.
Welchen Einfluss haben BAföG-Schulden bei Privatinsolvenz?

BAföG-Schulden werden im Insolvenzverfahren wie andere Schulden behandelt und können am Ende des Verfahrens mit der Restschuldbefreiung erlassen werden, sofern die allgemeinen Bedingungen der Insolvenz erfüllt sind.
Kann jemand seine BAföG-Schulden nicht zurückzahlen, muss er in der Regel keine Privatinsolvenz fürchten. Kommen jedoch weitere erhebliche Schulden (z. B. aus Krediten, Ratenkäufen) hinzu, kann eine Privatinsolvenz sinnvoll oder notwendig werden.