
FAQ: Pfändung von Kindergeld
Kindergeld gehört zum unpfändbaren Einkommen. Es darf laut § 54 V SGB I „nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes […] gepfändet werden.“
Bei einer Kontopfändung müssen Sie selbst für den Pfändungsschutz sorgen, indem Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln und der Bank eine P-Konto-Bescheinigung über Ihren Kindergeld-Bezug vorlegen.
Auch während der Privatinsolvenz ist eine Pfändung von Kindergeld nur im Rahmen einer Pfändung wegen Unterhaltsschulden zulässig. Um diese Geldleistung zu schützen, benötigen Sie aber ein P-Konto und eine P-Konto-Bescheinigung.
Inhalt:
Ist Kindergeld pfändbares Einkommen?

Das Kindergeld soll Familien finanziell entlasten. Es wird monatlich auf das Girokonto eines Elternteils überwiesen. Nur in besonderen Fällen erhält das Kind die Leistung auf das eigene Konto.
Haben Sie Schulden angehäuft, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten lassen. Doch was passiert bei einer Pfändung? Darf das Kindergeld gepfändet werden?
Grundsätzlich ist eine Pfändung von Kindergeld möglich. Seit 2010 ist es nicht mehr grundsätzlich durch gesetzliche Regelungen vor der Pfändung geschützt. Es kann aber nur unter gewissen Umständen gepfändet werden:
- Im Rahmen einer Kontopfändung ist das Kindergeld grundsätzlich pfändbar. Es kann jedoch geschützt werden.
- Ein unterhaltsberechtigtes Kind kann die Pfändung gegen ein Elternteil durchführen lassen.
Ist Kindergeld pfändbar bei der Privatinsolvenz? Nein, hier gelten dieselben Regeln wie bei einer Pfändung. Weil der Pfändungsschutz aber nicht automatisch greift, benötigen Sie ein P-Konto. Mehr erklären wir im nächsten Abschnitt.
Kindergeld vor der Kontopfändung schützen: So funktioniert es!

Eine Pfändung von Kindergeld ist zwar gesetzlich nur im Rahmen einer Unterhaltspfändung zulässig – sprich: wenn die Pfändung zugunsten eines unterhaltsberechtigten Kindes erfolgt.
Bei einer Kontopfändung greift dieser gesetzliche Schutzmechanismus allerdings nciht automatisch.
Stattdessen müssen Sie ein Pfändungsschutzkonto bei Ihrer Bank einrichten lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Bank auf Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto. So schützen Sie zunächst den Grundfreibetrag in Höhe von 1.590 Euro (Stand 07/2026) geschützt.
Möchten Sie vermeiden, dass auf dem Konto eingehendes Kindergeld pfändbar ist, müssen Sie zusätzlich eine P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen. Mit dieser wird Ihnen bestätigt, dass Sie Kindergeld erhalten. Sie erhalten diese bei Ihrer Familienkasse, einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.
Die Bank hebt anschließend den für Sie gültigen Freibetrag an. Sie können dann also das Kindergeld abheben trotz laufender Pfändung und es frei verwenden.
Darf Kindergeld und gleichzeitig auch Unterhalt gepfändet werden? Wie wir bereits erklärt haben, können Sie der Pfändung von Kindergeld mit einer P-Konto-Bescheinigung entgegenwirken. Kindesunterhalt ist demgegenüber beim Empfänger grundsätzlich nicht pfändbar. Die Zahlung dient nämlich vornehmlich dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Schuldner ein eigenes Konto für das Kind einrichten und den Unterhalt darauf überweisen lassen, um der Pfändung von Kindergeld vorzubeugen.
Kindergeld gepfändet: Was können Sie tun?

Nach erfolgter Pfändung, genauer nach der Zustellung des entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, haben Sie vier Wochen Zeit, um Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Der Pfändungsschutz gilt dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Pfändung zugestellt wurde.
Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung bei der für Sie zuständigen Familienkasse stellen und dieses Dokument dann bei Ihrer Bank vorlegen, damit das Kindergeld vom Pfändungsschutz erfasst wird.
Lassen Sie Ihr Girokonto zu spät in ein P-Konto umwandeln, erlischt der Pfändungsschutz für das Kindergeld. Es ist pfändbar – der Gläubiger kann also auf die Leistung zugreifen, wenn Sie später als vier Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein P-Konto einrichten lassen. Der Schutz greift in diesem Fall erst dann, wenn Sie die Umwandung tatsächlich durchführen und nicht mehr rückwirkend.
