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Vorläufiger Insolvenzverwalter – seine Bedeutung bei der Insolvenz

Wann wird vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt?
Wann wird vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt?

FAQ: Vorläufiger Insolvenzverwalter

Was bedeutet vorläufige Insolvenzverwaltung?

Bevor das Insolvenzgericht nach Eingang eines Insolvenzantrags das Verfahren eröffnet, kann es Sicherungsmaßnahmen anordnen und beispielsweise einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen.

Welche Aufgaben hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter?

Die Hauptaufgabe eines vorläufigen Insolvenzverwalters besteht darin, das Schuldnervermögen zu sichern und nachteiligen Änderungen der Vermögensverhältnisse zu verhindern. Das Insolvenzgericht legt in jedem Einzelfall individuell fest, welche Aufgaben und Befugnisse der vorläufige Insolvenzverwalter hat. Hier erfahren Sie mehr.

Wer bezahlt den vorläufigen Insolvenzverwalter?

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgt in der Regel aus der Insolvenzmasse. Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, muss gewöhnlich der Schuldner für die Vergütung aufkommen.

Wann wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt?

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Sicherung des Schuldnervermögens.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zu seinen Aufgaben gehört vor allem die Sicherung des Schuldnervermögens.

Stellt ein Schuldner oder einer seiner Gläubiger einen Insolvenzantrag, so prüft das Insolvenzgericht zuerst, …

  • ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, also eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners und
  • ob das pfändbare Schuldnervermögen – die sogenannte Insolvenzmasse – ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Außerdem kann das Insolvenzgericht noch vor der Insolvenzeröffnung Maßnahmen anordnen, um das Vermögen des Schuldners zu sichern und um Veränderungen der Vermögenslage zulasten der Gläubiger zu verhindern. Und genau das ist die Hauptaufgabe eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Unterschied: Vorläufiger Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalter

Sobald das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters. Gleichzeitig bestellt das Gericht einen (endgültigen) Insolvenzverwalter.

Der Hauptunterschied zwischen beiden Ämtern besteht darin, dass der vorläufige Insolvenzverwalter das Schuldnervermögen lediglich sichert, während der endgültige Insolvenzverwalter es verwaltet, verwertet und den Erlös an die Gläubiger ausschüttet. In der Regel übt jedoch ein und dieselbe Person beide Ämter aus.

Welche Rechte hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter?

Was ist ein starker bzw. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter?
Was ist ein starker bzw. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter?

Allein das Insolvenzgericht entscheidet per Beschluss darüber, welche Aufgaben und Befugnisse ein vorläufiger Insolvenzverwalter im jeweiligen Insolvenzverfahren hat.

In der Praxis werden zwei Arten von vorläufigen Insolvenzverwaltern unterschieden:

  • starker vorläufiger Insolvenzverwalter
  • schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter

Gesetzlich ist eine solche Unterscheidung jedoch gar nicht vorgesehen. Sie ergibt sich vielmehr daraus, welche Befugnisse das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter im jeweiligen Einzelfall überträgt:

Vorläufiger starker Insolvenzverwalter:

Das Insolvenzgericht ordnet ein Verfügungsverbot zulasten des Geschäftsführers des insolventen Unternehmens an. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

In diesem Fall hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter folgende Aufgaben:

  • Sicherung des Schuldnervermögens
  • Verhinderung von Vermögensminderungen
  • Unternehmensfortführung bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung
  • ggf. Prüfung, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob die Chance einer Unternehmenssanierung besteht
  • Prüfung, ob die Insolvenzmasse die voraussichtlichen Verfahrenskosten deckt
  • vollständige oder teilweise Betriebsstilllegung mit Zustimmung des Insolvenzgerichts

Ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter darf Kündigungen aussprechen.

Vorläufiger schwacher Insolvenzverwalter:

Das Insolvenzgericht ordnet lediglich einen Zustimmungsvorbehalt an, sodass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.

  • Die Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters besteht in der Sicherung des Schuldnervermögens.
  • Der Geschäftsführer bzw. gesetzliche Vertreter des Unternehmens bleibt damit weiterhin verantwortlich und muss unter anderem dafür sorgen, dass Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden.
  • In dem Beschuss zur Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters legt das Gericht seine Rechte und Pflichten fest. Sie dürfen nicht über die Aufgaben und Befugnisse eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters hinausgehen.

Ein schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter darf keine Kündigung aussprechen. Vielmehr muss der Schuldner die Zustimmung des Insolvenzverwalters zur Kündigung einholen.

Darüber hinaus hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter folgende Rechte: Er darf laut § 22 III InsO „Geschäftsräume des Schuldners […] betreten und dort Nachforschungen anstellen“ und Einsicht in die Bücher und Geschäftsunterlagen des Schuldners nehmen.

Welche Vergütung erhält ein vorläufiger Insolvenzverwalter?

Ein vorläufiger Insolvenzverwalter erhält eine Vergütung auch dann, wenn keine Insolvenz eröffnet wird.
Ein vorläufiger Insolvenzverwalter erhält eine Vergütung auch dann, wenn keine Insolvenz eröffnet wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter besitzt laut §§ 21 II Nr. 1, 63 III InsO einen eigenständigen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit:

„Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. […]“

Wenn das Insolvenzgericht kein Insolvenzverfahren eröffnet, setzt es seine Vergütung und die Auslagenerstattung per Beschluss fest.

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