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Was darf ein Insolvenzverwalter nicht?

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht? Dieser Frage gehen wir im Ratgeber auf den Grund.
Was darf ein Insolvenzverwalter nicht? Dieser Frage gehen wir im Ratgeber auf den Grund.

FAQ: Was darf der Insolvenzverwalter nicht?

Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter?

Die Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters besteht darin, die wirtschaftliche Situation des Schuldners zu prüfen sowie dessen pfändbares Vermögen zu sichern und zu verwerten. Außerdem nimmt er die von den Insolvenzgläubigern angemeldeten Forderungen in der Insolvenztabelle auf.

Was darf ein Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter darf pfändbare Vermögensgegenstände in Beschlag nehmen und verwerten sowie Auskünfte vom Schuldner über dessen Vermögensverhältnisse einfordern. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber “Was darf ein Insolvenzverwalter?

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht?

Der Insolvenzverwalter darf nicht auf das unpfändbare Vermögen des Schuldners zugreifen und diesem auch nicht vorschreiben, wofür er sein pfändungsfreies Einkommen verwendet. Hier finden Sie eine ausführliche Antwort auf die Frage.

Wer kontrolliert den Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht überwacht. Er muss dem Gericht Auskunft erteilen und Bericht erstatten. Das Gericht kontrolliert, ob der Insolvenzverwalter rechtmäßig handelt.

Was darf ein Insolvenzverwalter und was nicht?

Was darf der Insolvenzverwalter nicht? Er darf nicht selbst festlegen, was in die Insolvenzmasse gehört und was nicht.
Was darf der Insolvenzverwalter nicht? Er darf nicht selbst festlegen, was in die Insolvenzmasse gehört und was nicht.

Sobald das Insolvenzgericht die Privatinsolvenz eröffnet, geht die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das gesamte pfändbare Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über:

  • Seine Aufgabe ist es, dieses Vermögen sowie die finanziellen Verhältnisse des Schuldners genau zu prüfen. Er verwertet pfändbare Gegenstände, um den Erlös zur Schuldentilgung an die Gläubiger zu verteilen.
  • In diesem Zusammenhang darf er den Schuldner zur Mitwirkung und Auskunft auffordern – jedoch nur im Rahmen seiner Befugnisse. Diese erstrecken sich aber lediglich auf das pfändbare Einkommen und Vermögen des Schuldners.
  • Außerdem darf der Insolvenzverwalter Verträge kündigen, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen und diese unter Umständen verringern würden.

Was genau darf der Insolvenzverwalter folglich nicht?

  • Es steht dem Insolvenzverwalter nicht zu, selbst zu entscheiden, welche Gegenstände zur Insolvenzmasse gehören. Er muss sich stattdessen an die in den §§ 811, 850 ff. ZPO enthaltenen Vorschriften zum Pfändungsschutz halten.
  • Der Insolvenzverwalter hat kein Recht, über das unpfändbaren Einkommen und Vermögen des Schuldners zu verfügen.
  • Er darf weder den Miet- noch den Stromvertrag des Schuldners kündigen, weil der Schuldner beides aus seinem Pfändungsfreibetrag bezahlt.
  • Höchstpersönliche Angelegenheiten wie eine Heirat, die elterliche Fürsorge, das Beenden oder Annehmen einer Arbeitsstelle sowie die Ausschlagung oder Annahme einer Erbschaft gehen den Insolvenzverwalter nichts an.

Hat der Insolvenzverwalter Zugriff auf mein Konto? Mit der Eröffnung der Privatinsolvenz endet der Girokontovertrag, sodass das gesamte Guthaben auf dem Konto in die Insolvenzmasse fällt. Das kann der Schuldner nur verhindern, indem er sein Konto rechtzeitig in ein P-Konto umwandelt. Hierauf hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff. Er muss den darauf befindlichen Freibetrag auch nicht erst freigeben.

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht beschlagnahmen und verwerten?

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht pfänden?
Was darf ein Insolvenzverwalter nicht pfänden?

Der Insolvenzverwalter muss die bereits erwähnten Regelungen zum Pfändungsschutz beachten und darf deshalb folgende Dinge nicht in Beschlag nehmen:

  • Wohnungseinrichtung, Hausrat, Kleidung und Wäsche im Rahmen einer bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung
  • Gegenstände, die der Schuldner für seine Arbeit oder Ausbildung braucht
  • Rollstuhl, Prothesen oder Brillen, die der Schuldner aus gesundheitlichen Gründen braucht – dazu gehört unter Umständen auch das Auto, wenn er dieses zum Beispiel aufgrund einer Gehbehinderung zur Alltagsbewältigung benötigt
  • Pfändungsfreibetrag
  • Weihnachtsgeld von bis zu 705 €
  • Urlaubsgeld im Rahmen des Üblichen
  • die Hälfte der Leistungen für Mehrarbeitsstunden

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht in Bezug auf das pfändbare Arbeitseinkommen? Der Pfändungsfreibetrag ist gesetzlich genau geregelt. Er liegt derzeit bei 1.409,99 €, wenn der Schuldner keinen Unterhalt zahlt. Der Freibetrag steigt, sobald der Schuldner einer anderen Person gesetzlichen Unterhalt gewährt. Dabei darf der Insolvenzverwalter nicht selbst entscheiden, ob jemand unterhaltsberechtigt ist oder nicht und ob besagte Person bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen ist.

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